Jedes Land muss seinen Beitrag leisten
Die erste Handelsperiode des Emissionshandels umfasste die
Jahre 2005 bis 2007, die zweite umfasst die Jahre 2008 bis 2012.
Mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) wurde die
europäische Emissionshandels-richtlinie von 2003 in deutsches Recht
umgesetzt.
Das Zuteilungsgesetz 2012 legt fest, wie viel CO2 die vom
Emissionshandel erfassten Anlagen ab 2008 insgesamt ausstoßen
dürfen und wie sich diese Menge auf die einzelnen Anlagen verteilt.
In Deutschland nehmen 1665 Anlagen am Emissionshandel in der
zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 teil.
Die zulässige Gesamtemissionsmenge beträgt in Deutschland
von 2008 an 451,86 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Im Vergleich zur
Zuteilungsmenge für die erste Handelsperiode (2005 bis 2007) gibt
es eine Minderung von rund 57 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Diese
Minderung zwingt die Unternehmen, ihre Emissionen zu verringern.
Unternehmen, die weniger Emissionsrechte benötigen, können diese
verkaufen. So bietet der Emissionshandel einen ökonomischen Anreiz,
den Ausstoß von Treibhausgasen im eigenen Unternehmen so weit wie
möglich zu reduzieren.