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Emissionshandel


 

Jedes Land muss seinen Beitrag leisten

 
Die erste Handelsperiode des Emissionshandels umfasste die Jahre 2005 bis 2007, die zweite umfasst die Jahre 2008 bis 2012. Mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) wurde die europäische Emissionshandels-richtlinie von 2003 in deutsches Recht umgesetzt.
 
Das Zuteilungsgesetz 2012 legt fest, wie viel CO2 die vom Emissionshandel erfassten Anlagen ab 2008 insgesamt ausstoßen dürfen und wie sich diese Menge auf die einzelnen Anlagen verteilt. In Deutschland nehmen 1665 Anlagen am Emissionshandel in der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 teil.
 
Die zulässige Gesamtemissionsmenge beträgt in Deutschland von 2008 an 451,86 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Im Vergleich zur Zuteilungsmenge für die erste Handelsperiode (2005 bis 2007) gibt es eine Minderung von rund 57 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Diese Minderung zwingt die Unternehmen, ihre Emissionen zu verringern. Unternehmen, die weniger Emissionsrechte benötigen, können diese verkaufen. So bietet der Emissionshandel einen ökonomischen Anreiz, den Ausstoß von Treibhausgasen im eigenen Unternehmen so weit wie möglich zu reduzieren.