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Netzausbau und Hochsee-Netzanbindung

Techniker arbeiten an einer Hochspannungsleitung Wartung an einer Hochspannungsleitung Foto: Burkard Peter

Netzausbau

Immer mehr Strom muss aus den windstarken Gebieten im Norden über weite Strecken zu Verbrauchern im Süden und Westen transportiert werden. Neue Netze sind daher dringend notwendig. Bis 2022 sind rund 2.800 km neue Übertragungsleitungen zu errichten und rund 2.900 km bestehende Trassen umzurüsten. Insbesondere drei Gesetze bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau der Stromnetze: Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das neue Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Im Mittelpunkt der Ausbauplanung steht der nationale Netzentwicklungsplan Strom, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Mit diesen Instrumenten werden Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Netzausbau schneller und transparenter. Und Bürgerinnen und Bürger sollen besser beteiligt werden.

Hochsee-Netzanbindung

Eine technische, finanzielle und logistische Herausforderung besonderer Art ist die Anbindung der Hochsee-Windparks. Wegen Rechtsunsicherheiten und Haftungsrisiken kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der sogenannten Offshore-Netzanbindung. Hier helfen nun neue Bestimmungen im Energiewirtschaftsrecht. Zudem schafft ein „Netzentwicklungsplan Offshore“ zusätzlich Planungssicherheit für Netzbetreiber, Betreiber von Offshore-Windanlagen und die Zulieferindustrie.

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