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Versorgungssicherheit und Kraftwerksbau

Die Versorgungssicherheit ist für die Volkswirtschaft in Deutschland von überragender Bedeutung. Um die gewohnt hohe Versorgungssicherheit auch in Zeiten der Energiewende zu gewährleisten, hat die Bundesregierung zusätzliche Vorkehrungen getroffen. Anfang 2013 sind neue Bestimmungen in Kraft getreten, nach denen Kraftwerksbetreiber zum Beispiel Stilllegungspläne zwölf Monate im Voraus ankündigen müssen. Ergänzend hat das Kabinett am 12. Juni 2013 die sogenannte Reservekraftwerksverordnung verabschiedet. Diese Maßnahmen sind bis 2017 befristet.

Ein Techniker kontrolliert über mehrere Monitore die landesweite Stromversorgung Netzwarte in Neuenhagen Foto: Sebastian Bolesch

Energie doppelt nutzen: Kraft-Wärme-Kopplung

Die Bundesregierung hat 2012 die Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiter verbessert. Sie ist für alle Anlagengrößen um 0,3 ct/kWh gestiegen. Für neue Wärmenetze gibt es einen Zuschlag von bis zu 40 Prozent der Investitionen. Neu eingeführt hat die Bundesregierung die Förderung von Wärmespeichern mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten.

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