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Integration

Nationaler Aktionsplan Integration

Der Nationale Integrationsplan (NIP) mit seinen Bestandsaufnahmen, Zielen und Selbstverpflichtungen ist Grundlage der Integrationspolitik. Der Nationale Aktionsplan Integration (NAP-I), der beim 5. Integrationsgipfel im Januar 2012 vorgestellt wurde, konkretisiert den Integrationsplan: Es gibt Zielvorgaben auf elf Themenfeldern, deren Umsetzung sich anhand von Indikatoren überprüfen lässt. Thematische Schwerpunkte des Gipfels waren „Sprachförderung“, „Migranten im öffentlichen Dienst“, „bürgerschaftliches Engagement“ und „Medien“.

Zu den Themenfeldern des NIP ist der Bereich „Gesundheit, Pflege“ neu hinzugekommen. Dieses Thema hat immer größere Bedeutung, da auch unter den Menschen mit Migrationshintergrund der Anteil der Älteren steigt. Ebenfalls neu hinzugekommen ist das Themenfeld „Migranten im öffentlichen Dienst“. Es gilt, den Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu erhöhen; dadurch soll der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle einnehmen.

Aufenthaltsrecht verbessert

Mit der „Blauen Karte EU“ gibt es ein neues Instrument im Aufenthaltsrecht für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Notwendig hierfür sind nach derzeitigem Stand ein Hochschulabschluss sowie Mindestgehaltsgrenzen, die Spielraum für Berufseinsteiger
lassen, jedoch Dumpinglöhne verhindern. Besteht ein entsprechendes Arbeitsverhältnis nach 33 Monaten fort, erhalten Inhaber der „Blauen Karte EU“ ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und damit eine langfristige Perspektive in Deutschland; bei guten Deutschkenntnissen bereits nach 21 Monaten. Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte können sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten. Das soll ebenfalls die Entscheidung erleichtern, nach Deutschland zu kommen.

Mit einem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche führt die Bundesregierung außerdem ein neues Modell ein. Fachkräfte können zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate nach Deutschland kommen. Das kommt vor allem den kleineren und mittelständischen Unternehmen zugute, die ihre Arbeitskraftsuche meist regional ausrichten und nicht die Kapazität für eine Anwerbung im Ausland haben. Voraussetzung ist, dass die Fachkräfte ihren Lebensunterhalt schon während der Arbeitsplatzsuche selbst bestreiten.

Junge Menschen, die hier erfolgreich studiert und einen Hochschulabschluss erworben haben, sollen künftig 18 Monate Zeit haben, um einen adäquaten Arbeitsplatz in Deutschland zu finden.

Initiative „wir sind bund“

Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund soll auch in der Bundesverwaltung wachsen. Auf der Website www.wir-sind-bund.de sind die rund 130 Ausbildungsberufe des Bundes dargestellt und wichtige Informationen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund zu finden. Auch aktuelle Stellen- und Ausbildungsangebote werden gebündelt veröffentlicht.

Mehr dazu:
"wir sind bund"

Integrationskurse und Beratungsdienste

Die Integrationskurse sind nach wie vor die wichtigste Fördermaßnahme des Bundes. Seit Einführung der Kurse 2005 hat der Bund bis Ende 2011 dafür über 1,2 Milliarden Euro bereitgestellt. In dieser Zeit haben über eine Million Zuwanderer daran teilgenommen. Seit Einführung der Kurse besuchen immer mehr Zuwanderer einen der bundesweit einheitlichen Sprach- und Orientierungskurse. Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, stellt der Bund 2012 für weitere Integrationskurse 224 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem hilft die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) Zuwanderern, sich in Deutschland selbstständig zurechtzufinden. Das Beratungsnetz besteht aus 600 Standorten bundesweit und berät je Quartal etwa 50.000 Menschen.

Berichte zur Integration

Im Januar 2012 hat die Bundesregierung den Zweiten Integrations-Indikatorenbericht veröffentlicht. Er stellt den Stand der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von 2005 bis 2010 dar. Der Bericht enthält Zahlen und Analysen zur Integration – zum Beispiel in den Bereichen frühkindliche Bildung, Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarktintegration. Ergebnis ist, dass sich die Teilhabechancen der etwa 16 Millionen Menschen aus Zuwandererfamilien in zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verbessert haben. Maßgebliche Fortschritte sind unter anderem in den Bereichen Sprache, Bildung und Ausbildung sowie Arbeitsmarkt erreicht.

Der 9. Bericht der Bundesregierung zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland stellt die integrationspolitischen sowie rechtlichen Entwicklungen von 2010 bis 2012 dar. Integration soll verbindlicher gestaltet werden. Dafür stehen der Nationale Aktionsplan Integration, das Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse und das Modellprojekt zur Erprobung von individuellen Integrationsvereinbarungen. Der Schwerpunkt liegt auf der vorausschauenden Integration. Laut Bericht sind in wichtigen Bereichen Fortschritte bei den Teilhabemöglichkeiten der Migranten zu verzeichnen: bei Sprache, Bildung, beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarkt sowie der gesellschaftlichen Integration.