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Rechtspolitik

Jugendstrafrecht

Um Jugendkriminalität besser zu bekämpfen, hat die Bundesregierung die jugendgerichtlichen Sanktionsmöglichkeiten maßvoll erweitert. Mit der Einführung des sogenannten Warnschussarrests kann ein Gericht neben einer Jugendstrafe auf Bewährung künftig auch Jugendarrest verhängen. Der Arrest soll jugendlichen Tätern das Unrecht ihres Fehlverhaltens und seine Konsequenzen deutlich machen – und sie motivieren, ihr Verhalten zu ändern. Der Erziehungsgedanke bleibt auch weiterhin Leitbild im Jugendstrafrecht.

Jugendgerichte haben seit September 2012 die Möglichkeit, gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe bis zu 15 Jahren zu verhängen. Voraussetzung ist, dass das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht ausreichend erscheint – etwa bei besonders grausamen und gefühlskalten Taten ohne Reue.

Kronzeugenregelung

Der Anwendungsbereich der Kronzeugenregelung wird reduziert. Einen Strafnachlass soll es nur noch dann geben, wenn der Täter Angaben macht, die mit seiner eigenen Tat zusammenhängen. Der Grundsatz, dass auch „Kronzeugen“ schuldangemessen zu bestrafen sind, wird gestärkt.

Sicherungsverwahrung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung 2011 für verfassungswidrig erklärt, weil die Bundesländer beim praktischen Vollzug nicht den gebotenen Unterschied zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft gewährleistet haben. Die Weichenstellungen der großen Reform der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 wurden bestätigt. Das Bundeskabinett beschloss im März 2012 einen Gesetzentwurf, der die Vorgaben aus Karlsruhe eins zu eins umsetzt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und den vorausgehenden Strafvollzug grundsätzlich reformiert.

Mietrecht

Der im Mai 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform soll neben Anreizen zur energetischen Sanierung Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum schaffen und den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum stärken.

Kostenfallen im Internet

Verbraucher sind jetzt besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Sie sollen nur zahlen, wenn ihnen bewusst ist, dass sie sich dazu verpflichtet haben. Deshalb gilt seit dem 1. August 2012 eine sogenannte „Buttonlösung“: Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr kommt nur zustande, wenn er bei seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er eine Zahlungspflicht eingeht.

Gerichtsstand Kempten

Am 28. März 2012 hat die Bundesregierung beschlossen, Kempten im Allgäu zum Gerichtsstand für Straftaten zu machen, die deutsche Soldaten und Soldatinnen bei Auslandseinsätzen begehen. Damit wird das nötige Fachwissen über militärische Abläufe und Strukturen an einem Gerichtsstandort gebündelt.

Sorgerecht

Ein Kind soll nach Möglichkeit beide Elternteile als gleichberechtigt erleben. Die Bundesregierung hat daher ein Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge unverheirateter Eltern auf den Weg gebracht. Nach dem neuen Leitbild des Entwurfs sollen künftig grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen – es sei denn, es liegen Gründe vor, die gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen.

Insolvenzrechtsreform - Verbraucher

Mit der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens soll jeder Verbraucher und jeder Existenzgründer nach einem Fehlstart eine bessere Chance auf einen Neuanfang erhalten. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren bereits nach drei statt sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Werden nur die Verfahrenskosten vollständig bezahlt, ist eine Verkürzung von sechs auf fünf Jahre möglich. Diese Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viele Schulden zu bezahlen.

Mediation

Die Bundesregierung hat die Mediation als wichtige Form der Konfliktbeilegung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit Hilfe der Mediation lassen sich Streitigkeiten in einem strukturierten Verfahren von den Beteiligten selbst lösen. Gleichzeitig sind Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, vermeidbar. Aber auch wenn es bereits zum Gerichtsverfahren gekommen ist, soll eine gütliche Streitbeilegung gefördert werden. Dazu kann ein sogenannter Güterichter eingeschaltet werden, der mit den Parteien am Verhandlungstisch eine Lösung finden soll und den Rechtsstreit mit einem Vergleich beenden kann.

Sternenkinder: Änderung des Personenstandsrechts

Eltern können ihrem Kind, das nach einer Fehlgeburt verstorben ist, künftig eine „Existenz“ geben. Dazu hat die Bundesregierung das Personenstandsrecht geändert. Jetzt besteht die Möglichkeit, auch eine Fehlgeburt dem Standesamt gegenüber anzuzeigen, auf diese Weise dauerhaft zu dokumentieren und eine amtliche Bescheinigung zu erhalten.