Navigation und Service

Inhalt

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Deutliche Fortschritte gab es 2011 beim Bürokratieabbau und der besseren Rechtsetzung.

Die Initiativen zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten reichen von kürzeren Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und anderen Belegen über Vereinfachungen in der Finanz- und Lohnbuchhaltung und E-Government-Aktivitäten bis hin zum Maßnahmenpaket in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Gegenüber 2006 ist der Bürokratieaufwand um ein Viertel gesunken.

Mit dem Arbeitsprogramm „bessere Rechtsetzung“ vom März 2012 hat die Bundesregierung das Programm zum Bürokratieabbau weiterentwickelt. Bei wesentlichen Regelungsvorhaben überprüft sie nun systematisch, inwieweit sich der Erfüllungsaufwand im Nachhinein als zutreffend erwiesen hat. Geplante Regelungsvorhaben werden transparenter gemacht und elektronisch unterstützt, öffentliche Konsultationen ausgebaut. Damit greift das neue Arbeitsprogramm weitere wichtige Merkmale guter Rechtsetzung auf. Außerdem soll der Erfüllungsaufwand in einigen Lebens- und Rechtsbereichen weiter gesenkt werden.

Für Betriebe gibt es erhebliche Erleichterungen: So leistet die Einführung der E-Bilanz einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Zugesagte Erleichterungen – zum Beispiel Auffangpositionen, um die Übertragung aus der Buchführung zu vereinfachen, – werden auf Dauer erhalten bleiben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung dem Gesetzgeber vorgeschlagen, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die steuerlichen Aufbewahrungsfristen von bisher zehn auf acht und in einem zweiten Schritt auf sieben Jahre zu verkürzen.

Mehr dazu:
Bürokratieabbau

Um Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle zu beschleunigen und zu vereinfachen, hat die Bundesregierung das elektronische Kommunikationsportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle optimiert. Es ermöglicht, Ausfuhranträge elektronisch einzureichen und sich über den Bearbeitungsstand zu informieren.

Mehr dazu:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle