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Stärkung des Europäischen Währungsraums

Die Staatsschuldenkrise im Euroraum stellt Deutschland und Europa vor eine zentrale Herausforderung. Es geht um die Zukunftsfähigkeit der EU. Die Lösung der Staatsschuldenkrise und eine dauerhafte Stabilisierung des Euros beruht auf drei Säulen:

Erstens: Die hohe Verschuldung einiger Mitgliedstaaten muss begrenzt werden. Die Maastricht-Kriterien eines Schuldenstands von maximal 60 Prozent des BIP beziehungsweise einer Neuverschuldung von maximal drei Prozent des BIP sollen künftig besser durchgesetzt werden. Dazu dient die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts 2011 sowie der europäische Fiskalvertrag, dem Bundestag und Bundesrat im Juni 2012 zugestimmt haben.

Zweitens: Angesichts des immer größeren globalen Wettbewerbs müssen die EU-Mitgliedstaaten wettbewerbsfähiger werden. Auch, um Ungleichgewichte innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion zu verringern. Zu diesem Zweck haben sich die Mitgliedstaaten zu ehrgeizigen Strukturreformen verpflichtet.

Die Mitgliedstaaten der EU haben im Juni 2012 einen Wachstumspakt geschlossen. Er ist auf eine grundlegende Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa ausgerichtet. Kernelemente sind die Fortsetzung von Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, der gezielte Einsatz von EU-Mitteln und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Drittens: Die Euro-Mitgliedstaaten haben im Februar 2012 den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnet, der in Not geratene Mitgliedsstaaten unterstützt. Er soll den temporären Rettungsschirm EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) ablösen. Bundestag und Bundesrat haben dem ESM im Juni 2012 zugestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Die deutsche Haftung ist auf 190 Milliarden Euro begrenzt und die Budgethoheit des Bundestages bleibt voll gewahrt.

Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts und Fiskalvertrag

Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanzierungsdefizite deutlich und dauerhaft zurückführen. Deshalb ist im Dezember 2011 der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt in Kraft getreten und im März 2012 der Fiskalvertrag beschlossen worden.

Der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt hat einen Referenzwert für die Rückführung der Neuverschuldung eingeführt. Er greift, sobald die Staatsverschuldung eines Mitgliedstaats 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigt. Der betroffene Mitgliedstaat muss dann im Durchschnitt jährlich ein Zwanzigstel der Differenz zwischen seiner Schuldenquote und der 60-Prozent-Marke abbauen. Staaten, die beim Erstellen von Statistiken über Defizite und Schulden betrügen oder täuschen, müssen künftig mit harten Sanktionen rechnen.

Der Fiskalvertrag gibt klare Vorgaben für nationale Schuldenbremsen vor. Das mittelfristige Haushaltsziel der Euro-Mitgliedstaaten soll ein Defizit von 0,5 Prozent des BIP grundsätzlich nicht übersteigen. Die Schuldenbremse soll in die nationalen Verfassungen aufgenommen werden.

Der Fiskalvertrag sorgt außerdem dafür, dass das Defizitverfahren künftig quasi automatisch ablaufen wird. Während es bisher einer qualifizierten Mehrheit von Mitgliedstaaten bedurfte, um das Verfahren einzuleiten, kommt es künftig nicht mehr auf einen solchen Beschluss an. Jetzt muss eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten aktiv im Rat gegen das Verfahren stimmen. Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten, die sich im Defizitverfahren befinden, künftig eine Reformpartnerschaft mit der Kommission abschließen. Darin müssen sie sich zu Haushaltsdisziplin und Strukturreformen verpflichten.

Krisenmechanismen

Die Mitgliedstaaten der Eurozone haben 2010 auf die Staatsschuldenkrise reagiert und einen temporären Euro-Schutzschirms eingerichtet: Dieser Schutzschirm besteht aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Gemeinschaftsinstrument Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Im März 2011 haben sich Euro-Mitgliedstaaten auf einen permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt, der die EFSF ablösen wird. Er soll die Stabilität des Euro langfristig sichern. Hilfen aus dem ESM können nur diejenigen Länder erhalten, die den Fiskalvertrag ratifiziert und nationale Schuldenbremsen eingeführt haben.

Die Finanzminister der Euro-Mitgliedstaaten haben den Vertrag zur Errichtung des ESM im Februar 2012 unterzeichnet. Bundestag und Bundesrat haben dem Vertrag am 29. Juni 2012 zugestimmt. Das Ausleihvolumen von EFSF und ESM beträgt insgesamt 700 Milliarden Euro, davon 500 Milliarden beim ESM. Mit dem ESM wird die Eurozone über ein schlagkräftiges Instrument verfügen, um Gefahren für ihre Stabilität wirksam abwehren zu können.

Beim Europäischen Rat am 28./29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Euro-Mitgliedstaaten die Errichtung eines einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus beschlossen. Auch er soll für mehr Finanzstabilität im Euroraum sorgen.

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