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Steuern

Bei der Ist-Versteuerung errechnet sich die Umsatzsteuer nach den Einnahmen, die ein Unternehmen tatsächlich erhalten hat. Die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen diese Versteuerung anwenden können, ist auf 500.000 Euro gestiegen. Das schafft vielen Unternehmen mehr finanzielle Freiräume.

Energie- und Stromsteuer

Die Bundesregierung entlastet produzierende Unternehmen bei der Energie- und Stromsteuer und sichert damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Dieser sogenannte Spitzenausgleich gilt nur bis Ende 2012. Dann läuft die Genehmigung der Europäischen Kommission dafür aus. Die Bundesregierung will den Spitzenausgleich fortführen.

Abbau der kalten Progression

Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs führen Einkommenszuwächse zu einer höheren Besteuerung. Dies gilt auch dann, wenn das Gehalts-Plus lediglich die Inflation ausgleicht. Um das zu vermeiden hat die Bundesregierung im Dezember 2011 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Einkommensteuertarifs vorgelegt. Danach sollen in zwei Schritten – zum 1. Januar 2013 und zum 1. Januar 2014 – inflationsbedingte Steuermehr-einnahmen an die Bürger zurückgeben werden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz im März 2012 beschlossen. Es befindet sich derzeit noch im Vermittlungsverfahren.