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Bund und Länder

Einhaltung der Schuldenbremse in den Ländern

Der Stabilitätsrat hat im Dezember 2011 mit den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein Haushalts-Sanierungsprogramme vereinbart. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen abzuwenden und die Haushalte nachhaltig zu sanieren. Um die Schuldenbremse einhalten zu können, erhalten die vier Bundesländer im Übergangszeitraum bis 2020 finanzielle Unterstützung vom Bund und der Ländergemeinschaft. Voraussetzung hierfür ist die Zusage, von Jahr zu Jahr sinkende Defizitobergrenzen einzuhalten.

Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Der Bund übernimmt schrittweise die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Bundesregierung verbessert so die finanzielle Situation der Kommunen. Im ersten Schritt steigt der Bundesanteil 2012 auf 45 Prozent. 2013 soll er auf 75 und ab 2014 auf 100 Prozent steigen. Den Kommunen stehen damit bereits 2012 zusätzlich 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Zusatzbetrag wird bis 2015 auf rund 4,4 Milliarden Euro anwachsen. Mit der vollständigen Kostenerstattung wird der Bund 2015 dafür insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro aufwenden.