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Neuer Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte

Jedes Produkt, jeder Finanzplatz und jeder Finanzmarktakteur soll festen Regeln unterworfen sein, damit die Finanzwirtschaft ihre dienende Funktion für die Realwirtschaft erfüllt. Die Bundesregierung setzt ihr Regulierungskonzept, einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte zu schaffen, konsequent um.

Skyline von Frankfurt am Main Skyline von Frankfurt am Main Foto: Sebastian Bolesch

Strengere Kapitalvorschriften für Banken

Ab 2014 gelten in Deutschland die sogenannten Basel III-Regeln: Banken müssen mehr Eigenkapital vorhalten und sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.

Europäische Bankenaufsicht einführen

Voraussichtlich ab Sommer 2014 wird die Europäische Zentralbank in der Eurozone alle großen und systemrelevanten Banken kontrollieren. Ziel ist es, Fehlentwicklungen zu korrigieren, bevor Gefahren für die Eurozone entstehen. Kleine Banken wie die Sparkassen bleiben unter nationaler Aufsicht – eine der Kernforderungen Deutschlands.

Finanzsektor an Kosten der Finanzkrise beteiligen

Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass möglichst viele Staaten eine Finanztransaktionsteuer mit einer möglichst breiten Bemessungsgrundlage und einem niedrigen Steuersatz einführen. Innerhalb der EU engagiert sie sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten im Rahmen einer sogenannten „Verstärkten Zusammenarbeit“ dafür. Ziel bleibt eine weltweite Einführung der Steuer.

Hochfrequenzhandelsgesetz verhindert extreme Börsen-Szenarien

Die Bundesregierung reduziert Gefahren und Missbräuche beim computergestützten Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen. Mit dem Gesetz wird für Händler eine Zulassungspflicht mit strengen Anforderungen eingeführt. Die Vorschriften des Gesetzes sollen gravierenden Kursschwankungen entgegenwirken.

Trennbankengesetz: Riskante Geschäfte abtrennen

Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und stabilisiert die Finanzmärkte. Außerdem sieht das Gesetz Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute vor.

Neue Regeln für den Derivate-Markt

Bestimmte Derivate-Geschäfte müssen über zentrale Stellen abgewickelt und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Dies verringert Ansteckungsgefahren und gibt der Finanzmarktaufsicht einen besseren Überblick über Aktivitäten und Risiken in diesem Bereich.

Finanzmarktkonglomerate beaufsichtigen

Die Bundesregierung hat die Aufsicht über Finanzkonglomerate verschärft. Das sind Gruppen, die aus mehreren Unternehmen bestehen, etwa aus dem Banken- und dem Versicherungssektor. Ziel ist es, spezifische Gruppenrisiken dieser Unternehmen zu überwachen.

Fonds beaufsichtigen

Sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter kommen unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds und Hedgefonds

Regeln für grauen Kapitalmarkt

Für das Anbieten und den Vertrieb von „Graumarktprodukten“ wie geschlossenen Immobilienfonds oder Schiffsfonds gelten neue Pflichten: Seit Juni 2012 unterliegen Verkaufsprospekte einer strengen Prüfung der Vollständigkeit, Kohärenz und Widerspruchsfreiheit durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Beim Vertrieb dieser Produkte durch Banken und gewerbliche Finanzanlagenvermittler gelten dieselben hohen Anforderungen wie beim Vertrieb von anderen Finanzinstrumenten.

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