Haushalt und Steuern
Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim
- Stabiler Bundeshaushalt
- Grundfreibetrag erhöht
- Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
- Altersvorsorge wird attraktiver
- Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2013
- Steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität
- Steuerschlupflöcher schließen
- Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen
Stabiler Bundeshaushalt
Der Konsolidierungskurs trägt Früchte: Der Bund hält bereits 2012 und 2013 klar die Obergrenze der Schuldenbremse von 0,35 Prozent an struktureller Neuverschuldung ein. Das Grundgesetz verlangt die Einhaltung dieser Obergrenze erst ab 2016. Die Bundesregierung hat dieses Ziel also bereits vier Jahre früher erreicht. 2014 wird der Bund weniger ausgeben als 2010. Damit gelingt es, das so genannte strukturelle Finanzierungsdefizit auf null zu reduzieren - von 46 Milliarden Euro im Jahr 2010. Die Nettoneuverschuldung ist mit 6,2 Milliarden Euro die niedrigste seit 40 Jahren. Ab 2015 sieht die Haushaltsplanung des Bundes keine Neuverschuldung mehr vor, sondern den Einstieg in die Schuldentilgung.
Grundfreibetrag erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag – der Betrag des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt – ist zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro gestiegen und wächst ab 2014 auf 8.354 Euro.
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplittung umgesetzt. Eingetragene Lebenspartner und Verheiratete werden im Einkommensteuergesetz gleichgestellt.
Altersvorsorge wird attraktiver
Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter: Mehr Flexibilität und Attraktivität gibt es nun bei der Eigenheimrente. Das sogenannte „Wohn-Riester-Modell“ funktioniert deutlich einfacher. So gibt es jetzt die Möglichkeit, schon in der Ansparphase Kapital zu entnehmen. Außerdem werden auch Umbauten zur Barrierefreiheit in die Eigenheim-Förderung einbezogen. Für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgt die Bundesregierung mit einem neuen Produktinformationsblatt zum besseren Angebotsvergleich.
Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2013
Das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst und der reine Wehrsold bleiben steuerfrei.
Lohnsteuerfreibeträge können für zwei Jahre eingetragen werden. Das ist eine Vereinfachung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Jahressteuergesetz 2013).
Steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität
Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen - einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge - fahren für zehn Jahre KFZ-steuerfrei. Bei der Dienstwagenbesteuerung (Einkommensteuergesetz) wird ab dem 1. Januar 2013 der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen.
Steuerschlupflöcher schließen
Die Bundesregierung schließt Steuerschlupflöcher. Diese Steuergestaltungsmodelle – unter anderem das sogenannte „Goldfinger“-Modell - haben dem Staat jährlich Einnahmeverluste in schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe beschert.
Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen
Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen ist eine Daueraufgabe. 2011 hat die Bundesregierung die gesetzlichen Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft. Sowohl innerhalb der EU als auch zwischen Drittstaaten und den EU-Mitgliedstaaten soll der steuerliche Informationsaustausch ausgebaut und intensiviert werden. Der Europäische Rat vom 22. Mai 2013 hat weitere Fortschritte gebracht.