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Sofortprogramm für bessere Luftqualität in Städten

Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kommunen haben sich am 28. November 2017 auf Eckpunkte eines "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt. Der Bund legt dieses Sofortprogramm auf.

Viele der Maßnahmen des Programms unterstützen zudem das Erreichen der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene.

Das Sofortprogramm umfasst folgende Maßnahmen:
- Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs
- Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen
- Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
- Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen
- Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV
- Förderung der Ladeinfrastruktur für die beschafften Elektrofahrzeuge
- Förderung für Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie
- den Aufbau von Low-Cost-Infrastruktur und Mobile-Metering-Ladepunkten

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen durchgeführt, insbesondere:
- Verbesserung von Logistikkonzepten und Bündelung von Verkehrsströmen
- Förderung des Radverkehrs
- Umweltbonus (Kaufprämie für E-Autos)

Für die einzelnen Maßnahmen des neuen Sofortprogramms wird so weit wie möglich auf bestehende Förderprogramme zurückgegriffen. Sie erhalten im Rahmen des neuen Sofortprogramms ein größeres Finanzvolumen und werden aufgestockt. Wo erforderlich, legt der Bund neue Förderprogramme auf.

Mit der Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen des Sofortprogramms gefördert werden können, kann grundsätzlich sofort begonnen werden. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten. Sie sollen betroffene Städte dabei unterstützen, die Maßnahmen entsprechend
ihrer Bedürfnisse vor Ort zielgenau zu beantragen.

Unterstützung bei der Einordnung kommunaler Vorhaben in Förderprogramme des Bundes bietet die
neu eingerichtete "Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität" beim Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur.

Stand: 22. Februar 2018

Weitere Maßnahmen