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Ablauf der Vergabe des Nationalen Integrationspreises der Bundeskanzlerin

Nationaler Integrationspreis - Ablauf Nationaler Integrationspreis - Ablauf Foto: Bundesregierung

Der Nationale Integrationspreis der Bundeskanzlerin wird von einer ehrenamtlichen Jury ausgewählt. Vorschlagsberechtigt sind 33 Institutionen aus allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen.

Im Einzelnen gestaltet sich der Ablauf der Vergabe des Nationalen Integrationspreises der Bundeskanzlerin wie folgt:

1. Die Bundeskanzlerin bittet die 33 vorschlagsberechtigten Institutionen darum, bis zum Anfang des Folgejahres je eine Einzelperson, Personengruppe, Organisation oder Kommune als möglichen Preisträger zu nominieren, die sich aus ihrer Sicht in beispielgebender Weise um die Integration von Migranten verdient gemacht hat.

2. Anschließend wählt die Jury aus den Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Institutionen den Preisträger des Nationalen Integrationspreises aus und teilt ihre Entscheidung der Bundeskanzlerin mit. Die Jury entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit.

3. Gleichzeitig entscheidet die Jury, ob und – wenn ja – was für ein Schwerpunkt für die Vergabe des Nationalen Integrationspreises der Bundeskanzlerin im Folgejahr festgelegt werden soll. Die Jury kann einen Schwerpunkt festlegen, um aufzuzeigen, wie vielfältig das in Deutschland vorhandene Engagements im Bereich der Integration ist. Beispiele für Schwerpunkte können sein: Integration und Gleichberechtigung, Integration im Alltag, Integration in der Arbeitswelt, Integration im Sport, Integration in der Kultur etc.

4. Die Bundeskanzlerin verleiht den Nationalen Integrationspreis im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Bundeskanzleramt. Die erstmalige Preisverleihung hat am 17. Mai 2017 stattgefunden. Preisträgerin 2017 ist die Stadt Altena mit ihrem Leitbild "Vom Flüchtling zum Altenaer Mitbürger".

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