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Kinderschutz

Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ hat Ende 2011 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die Empfehlungen sind unter anderem in das Bundeskinderschutzgesetz und in den Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung eingeflossen. Die Bundesregierung hat die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende der Legislaturperiode neu besetzt. Neben gesetzlichen Maßnahmen, die die Rechte von Missbrauchsopfern stärken sollen, ist ein Hilfesystem für Betroffene familiären Missbrauchs vorgesehen.

Mehr dazu:
Runder Tisch Kindesmissbrauch

Bundeskinderschutzgesetz

Das neue Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, verbessert den Kinderschutz in Deutschland deutlich. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran. Und es stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen beziehungsweise zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt. Die Bundesregierung unterstützt 2012 den Auf- und Ausbau von Netzwerken für Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen mit 30 Millionen Euro.

Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

Die weltweite Stärkung der Kinderrechte ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Im Februar 2012 hat Deutschland als einer der ersten Staaten das neue UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet. Es regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte rügen können, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist. Dadurch ist eine Lücke bei der weltweiten Durchsetzung der Rechte der Kinder geschlossen.