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Gesundheitspolitik

Finanzierungsreform für das Gesundheitswesen

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist seit 2011 unabhängiger von konjunkturellen Entwicklungen geworden. Kernelemente des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“: Der allgemeinen Beitragssatzes der GKV ist auf 15,5 Prozent festgeschrieben, Zusatzbeiträge sind unabhängig vom Einkommen.

Zusatzbeiträge erheben die Krankenkassen, wenn sie es mit unvermeidbaren Ausgabensteigerungen zu tun haben, die über die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Um Beitragszahler vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, ist ein Sozialausgleich aus Steuermitteln vorgesehen.

Kostensenkung bei Arzneimitteln

Die Kosten für Arzneimittel sind jetzt begrenzt. Seit Januar 2011 müssen die Pharmaunternehmen für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen den Zusatznutzen für die Patienten nachweisen. Nur auf dieser Grundlage können sie mit der GKV den Erstattungspreis aushandeln. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird ein Festbetrag festgesetzt oder ein Preis vereinbart, der nicht höher ist als der für eine vergleichbare verfügbare Therapie. Für einen Übergangszeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 beträgt der Abschlag auf Arzneimittel ohne Festbetrag 16 anstatt sechs Prozent.

Flächendeckende ärztliche Versorgung

Auch in strukturschwachen Gebieten Deutschlands soll es künftig genügend Ärzte geben, die eine wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleisten. Dafür sorgt das Versorgungsstrukturgesetz vom Januar 2012.

Das Vergütungssystem wird stärker regionalisiert. Es gibt Ärzten einen Anreiz, sich in schlecht versorgten Gebieten niederzulassen. Zudem sind regionale Preiszuschläge vereinbar.

Ambulante und stationäre Versorgung werden stärker verzahnt. Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte erbringen zu gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen ambulante Facharzt-Leistungen. Dadurch verbessert sich die Situation der Patienten. So sinken bürokratische Hürden, der Zugang zu erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bleibt sichergestellt, und zwischen Krankenhäusern, Ärzten und anderen Einrichtungen lassen sich die Behandlungsabläufe besser abstimmen.

Krankenkassen haben die Möglichkeit neue Wettbewerbsspielräume nutzen: Sie können nun ihre Satzungsleistungen in bestimmten Bereichen ausweiten – zum Beispiel häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen.