Krisenbewältigung im Euroraum
Gemeinsam Stabilität schaffen
Foto: ddp
Bei den Hilfen für Griechenland handelt die Europäische Union
(EU) gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem
Internationalen Währungsfonds (IWF). Die europäischen Partner sind
entschlossen, Griechenland zu unterstützen und dem Land mehr Zeit
zu geben, die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen und
Strukturreformen durchzuführen, um langfristig wieder auf eigenen
Füßen stehen zu können. Die Staats- und Regierungschefs der
Eurozone haben im Juli 2011 die Erarbeitung eines 2. Hilfspaketes
für Griechenland beschlossen. Dafür ist eine zusätzliche
Finanzierung erforderlich.
Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt,
dass diese Finanzierung auch über freiwillige Beiträge der privaten
Gläubiger Griechenlands erfolgt. Damit die europäischen Partner und
der IWF weitere Hilfen gewähren, muss Griechenland Vorbedingungen
erfüllen: zusätzliche Sparmaßnahmen, verbesserte Einnahmen, die
Durchführung von Wirtschafts- und Sozialreformen und die
beschleunigte Privatisierung von Staatsvermögen in großem
Umfang.
Bereits im November 2010 hatten Irland und im Mai 2011
Portugal Hilfen ihrer europäischen Partner beantragt und erhalten.
Durch die finanziellen Hilfspakete der europäischen Partner und des
IWF erhalten beide Länder Zeit, ihre Staatshaushalte in Ordnung zu
bringen. Die Umsetzung der Reformen ist für beide Länder
verpflichtend und wird vierteljährlich überprüft. Nur bei einem
positiven Ergebnis werden weitere Kredittranchen aus den
Hilfspaketen ausgezahlt.