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Rechtspolitik

Opferrechte gestärkt

 
Die Bundesregierung stärkt die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Dies ist eine erste Konsequenz aus der Arbeit des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Neben der Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von derzeit drei auf 30 Jahre erhalten Opfer mehr Rechte in Straf- und Ermittlungsverfahren. Außerdem hat die Bundesregierung Leitlinien zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden vorgelegt.