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Die Klimapolitik der Bundesregierung


 

Klimapolitische Ziele

  • Die Erderwärmung soll auf maximal 2 Grad Celsius begrenzt werden.
  • Wissenschaftliche Prognosen legen nahe, dass die Industriestaaten die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 80 Prozent bis 2050 verringern müssen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, diesem Ziel durch verbindliche Abkommen näher zu kommen.
  • Die Bundesregierung will die Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels und bei der Bewältigung seiner Folgen stärker unterstützen.
  • Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Er soll schrittweise international ausgebaut werden. Zudem ist geplant, den Luft- und Seeverkehr künftig einzubeziehen.

Grundsätze der Klimapolitik

 
Die Bundesregierung setzt beim Klimaschutz auf marktbasierte Instrumente wie den Emissionshandel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Knappheit der Zertifikate Bestandteil des Systems ist. Denn wenn Verschmutzungsrechte günstig zu haben sind, fällt der Anreiz zur Einsparung weg.
 
Ökonomische Anreize, zum Beispiel für Investitionen, sollen Energieeffizienz für Unternehmen attraktiver machen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll der Energiebedarf energieintensiver Produkte besser erkennbar werden.
 
Ein zentrales Anliegen beim Klimaschutz ist, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Denn sonst droht Produktion in Länder ohne Klimaschutz abzuwandern. Die Bundesregierung hält daher daran fest, energieintensive Unternehmen weiterhin von der Versteigerung der Emissionsrechte auszunehmen.
 
Klimazölle und CO2-Abgaben lehnt die Bundesregierung ab.