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Fakten zur Regierungspolitik

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Sicher in den Ruhestand

Das Rentenpaket - eine Frage der Gerechtigkeit

Das Rentenpaket - eine Frage der Gerechtigkeit

Die Bundesregierung hat ihr erstes Großprojekt beschlossen: das Rentenpaket. Mit den angestrebten Regelungen wird sich für viele Ruheständler die Situation verbessern. Mütter (und Väter), die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, bekommen die Erziehungszeit stärker anerkannt. Beschäftigte, die lange und hart gearbeitet haben, können, wenn sie 45 Jahre im Job waren, mit 63 in Rente gehen. Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden in der Rentenberechnung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Zudem wird das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung erhöht. So wird angesichts der demografischen Umwälzungen für mehr Beschäftigte eine Reha-Maßnahme möglich. Wer krank wird, soll sich darauf verlassen können, dass alles getan wird, damit sie oder er wieder auf die Beine kommt.

In Kraft treten sollen die Verbesserungen zum 1. Juli 2014. Jetzt wurde der Gesetzentwurf aus dem Kabinett an den Deutschen Bundestag zur Beratung überwiesen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte auf der Kabinettklausur in Meseberg, dass es um Fragen der Gerechtigkeit zwischen den Generationen gehe. So sehen das auch die Deutschen: Nach einer Umfrage des Bundesarbeitsministeriums stimmen jeweils fast 80 Prozent den einzelnen Bestandteilen des Rentenpakets zu.

"Niemand bekommt hier etwas geschenkt, sondern alle Menschen, die vom Rentenpaket profitieren, haben sich das verdient", erklärt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Wer sehr jung in den Beruf einsteige, erreiche irgendwann die Grenzen der körperlichen Belastbarkeit. Deshalb wird ein Weg eröffnet, nach 45 Berufsjahren ab 63 ohne Abschlag in die Rente zu gehen.

Es waren vor allem die Mütter, die früher die Kinder erzogen haben. Besonders in Westdeutschland konnten sie nicht auf ein umfassendes Netz von Kitas zurückgreifen. Diese Erziehungsleistung wird nun mit einem zusätzlichen Rentenpunkt pro Kind anerkannt. Das macht in den altern Ländern 28,14 Euro bzw. 25,74 Euro in den neuen Bundesländern aus. 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer) werden davon profitieren.

Bei denjenigen, die schone Rente beziehen, wird die neue Regelung ohne Antragstellung pauschal berücksichtigt. Wer ab 1. Juli 2014 in Rente geht, bei dem wird die Kindererziehungszeit schon beim Rentenantrag erfasst.

Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden besser abgesichert: Wer Erwerbsminderungsrente beziehen muss, bekommt aktuell eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese "Zurechnungszeit" wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - angehoben. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Das gilt für Rentenzugänge in die Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2014. Mit einer "Günstigerprüfung" wird verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals bei der Rente.

Die Gruppe der 45-Jährigen und Älteren, bei denen Reha-Maßnahmen notwendig werden, erhöht sich ständig. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird deshalb das Budget für Rehabilitation um 100 Millionen Euro für das laufende, um 200 Millionen in den Folgejahren erhöht.

Für alle Fragen zur neuen Rente hat das Bundesarbeitsministerium eine Telefon-Hotline eingerichtet. Wie immer beantwortet auch die Deutsche Rentenversicherung alle Fragen rund um das Thema.


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