Wer direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatte - und damit zur Kontaktperson Kategorie I gehört -, sollte sich selbst isolieren, Kontakte vermeiden und sich an sein örtliches Gesundheitsamt wenden. In der Regel ordnet das Gesundheitsamt dann eine Quarantäne an.
Zu Kontaktpersonen der Kategorie I gehören diejenigen, die sich ohne Mund-Nasen-Schutz näher als 1,5 Meter zum Infizierten aufgehalten haben, beispielsweise bei einem 15-minütigen Gespräch oder einem Kuss. Oder man befand sich, unabhängig vom Abstand, für längere Zeit (mehr als 30 Minuten) im selben Raum wie die infizierte Person.
Kontaktpersonen der Kategorie II sind diejenigen, die nur kurz Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die ausreichend geschützt waren, beispielsweise durch einen Mund-Nasen-Schutz. Zwar ist auch bei diesen Kontaktpersonen eine Infektion nicht ausgeschlossen, aber das Risiko ist deutlich geringer als bei Kontaktpersonen der Kategorie I. In der Regel müssen diese Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, sollen aber ihre Kontakte dennoch vorsichtshalber deutlich reduzieren.
Die Entscheidung, ob beispielsweise eine Quarantäne notwendig ist und wie lange sie dauert, liegt beim zuständigen Gesundheitsamt. Diese fällen ihre Entscheidungen auf Basis der von den Ländern erlassenen Quarantäneverordnungen.
Bestätigter COVID-19-Fall heißt, dass mithilfe einer labordiagnostischen Untersuchung eine Infektion mit SarsCoV-2 festgestellt wurde, also der Erreger direkt nachgewiesen werden konnte. Am zuverlässigsten ist dies mit einem PCR-Test möglich. Wenn es schnell gehen muss, gibt auch ein Antigen-Test wertvolle Hinweise über eine Ansteckung.