Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich klar für aufeinanderfolgende Verhandlungsphasen ausgesprochen. Dabei gilt "Trennung" vor "Zukunft": Erst, wenn die wesentlichen Punkte der Trennungsverhandlungen besprochen sind, werden die Verhandlungen zur Zukunft beginnen.
Teil der Trennungsverhandlungen sind die Rechte der vom Brexit betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Für sie soll es so schnell wie möglich Klarheit und Planungssicherheit geben – aber auch z.B. für Unternehmer, die grenzüberschreitend Handel treiben.
Die nun beschlossenen Leitlinien sind die Grundlage für das offizielle Verhandlungsmandat, das die Verhandlungslinien detaillierter beschreibt. Voraussichtlich Ende Mai werden die 27 Mitgliedstaaten das Mandat an die Europäische Kommission erteilen. Die EU-27 werden also in den Brexit-Verhandlungen durch die Europäische Kommission vertreten – konkret durch ihren Chefunterhändler Michel Barnier.
Damit sind die EU-27 gut vorbereitet für den Start der Brexit-Verhandlungen, die voraussichtlich nach den britischen Parlamentswahlen am 8. Juni 2017 beginnen werden