Wohin mit hochradioaktivem Müll? Kaum ein Thema hat in der Bundesrepublik so kontroverse Debatten ausgelöst wie diese Frage. Die sichere Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle gehört zu den großen generationsübergreifenden Aufgaben. Die Bundesregierung hat sich dieser Verantwortung gestellt und 2010 das zehnjährige Moratorium aufgehoben, das die Suche nach einem Endlager gestoppt hatte.
Der Bundesregierung war es wichtig, die neuen gesetzgeberischen Grundentscheidungen zur Endlagersuche in einem fraktions- und länderübergreifenden Konsens zu treffen. Bund, Länder und Parteien haben sich am 9. April auf einen Gesetzentwurf für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) verständigt. Der Bundesrat hat dem Gesetz heute zugestimmt. Damit ist jetzt das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Die wichtigsten Eckpunkte des Standortauswahlgesetzes sind:
• Die Suche nach einem Endlager ist offen.
• Eine 33-köpfige Kommission aus Fachleuten, Politikern, Vertretern von Umweltorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Kirchen soll bis 2015 systematisch alle wesentlichen Fragen der Endlagerung klären.
• Auf dieser Grundlage wird anschließend die Suche nach einem konkreten Ort für das Endlager stattfinden.
• Spätestens 2031 soll das Auswahlverfahren für den Endlager-Standort abgeschlossen sein.