Strommarktgesetz
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarkts bringt klare Vorteile:
- es ermöglicht eine freie Preisbildung am Strommarkt,
- gibt Anreize für eine stärkere Flexibilisierung des gesamten Stromsystems
- und die deutsche Energiewende wird besser in den europäischen Binnenmarkt eingepasst.
Es geht darum, dass einerseits ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um jederzeit Angebot und Nachfrage auszugleichen, andererseits zu gewährleisten, dass diese Kapazitäten auch zur richtigen Zeit und im erforderlichen Umfang eingesetzt werden.
Kapazitätsreserve
Damit die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet ist, wird der Strommarkt mit einer Kapazitätsreserve abgesichert. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett ebenfalls beschlossen. Sie regelt, wie Braunkohlekraftwerke zunächst in die Reserve einzubinden sind, bevor sie später schrittweise still gelegt werden. Die Kapazitätsreserve kommt zum Einsatz, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen.
Die beschlossenen Regelungen tragen außerdem dazu bei, dass Deutschland die Treibhausgasemissionen wie geplant bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert.