Vignettenpflicht auf Autobahnen
Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen entrichten die Maut für ein Jahr. Im Gegenzug werden sie in gleicher Höhe bei der Kfz-Steuer entlastet. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit. Sie gilt auf Autobahnen wie auf Bundesstraßen.
Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen können im Internet oder an Tankstellen zwischen einer Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen. Für sie gilt die Abgabe nur auf Bundesautobahnen. Inländische Autobesitzer hingegen erhalten automatisch eine Jahresvignette.
Mehr Geld für Verkehrswege
Nach den Worten von Verkehrsminister Dobrindt ist die Pkw-Maut "fair, sinnvoll und gerecht". So fließe jeder zusätzlich eingenommene Euro in die Stärkung der Verkehrswege. Zudem beteilige die Abgabe all diejenigen an der Finanzierung der Straßen, die diese bisher kostenlos nutzen konnten.
Die Maut gilt für alle Nutzer des Bundesfernstraßennetzes. Sie stellt somit - auch in Kombination mit einer Entlastung bei der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter - keine Diskriminierung aus Gründen der Staatszugehörigkeit dar. Die Pkw-Maut wird unabhängig von der Kfz-Steuer festgesetzt.