Immer mehr Menschen werden im Alter Hilfe brauchen, die viele Gesichter hat. Diese notwendige Vielfalt hat der bisherige Pflegebegriff nicht erfassen können. Nur unzureichend wurden bisher Menschen unterstützt, die an Demenz leiden. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat jetzt dem Kabinett den Gesetzentwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz vorgelegt. Darin wird einerseits neu definiert, was Pflege heute ist und wer sie wann bekommt.
Pflege wird sich in Zukunft am Grad der Selbständigkeit eines Menschen orientieren. Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird es ab 2017 statt wie bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Unterm Strich werden mehr Menschen gesetzliche Pflegleistungen erhalten. Mittelfristig können das bis zu 500.000 Menschen zusätzlich sein.
Alle Pflegebedürftigen, die bisher Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, werden ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet. Sie müssen keinen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Keiner der bisherigen Leistungsbezieher wird schlechter gestellt.
Andererseits wird weitere Vorsorge für die Finanzen der Pflegeversicherung getroffen.
Schon zum 1.Januar 2015 war das Erste Pflegestärkungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Kraft getreten.