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Fakten zur Regierungspolitik

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Pflegestärkungsgesetze

Bessere Leistungen für Pflegebedürftige -
mehr Unterstützung für Angehörige

Bessere Leistungen für Pflegebedürftige -
mehr Unterstützung für Angehörige

Drei Pflegestärkungsgesetze wurden in dieser Wahlperiode beschlossen. Das Ergebnis: mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Entlastung und Sicherheit für pflegende Angehörige, bessere Beratung zu Pflegeleistungen und mehr Zeit für Pflegekräfte.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I sind zu Beginn des Jahres 2015 die gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgeweitet worden. Beispielsweise wurde die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ausgebaut. Auch Leistungen zur Unterstützung im Alltag wie für ein altengrechtes Wohnen wurden eingeführt. Zudem konnten in stationären Pflegeeinrichtungen 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden.

Grundlegende Verbesserungen brachte das Pflegestärkungsgesetz II. Kernstück des Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs– also: Wer benötigt wieviel Pflege? - zum 1. Januar 2017. Mit dem neuen Begutachtungssystem werden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Im Mittelpunkt steht der tatsächliche Unterstützungsbedarf, gemessen am Grad der Selbständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet. So passen die Leistungen genauer auf die persönliche Situation. Mehr Menschen als zuvor haben dadurch Anspruch auf Pflegeleistungen. Erstmals können sich - gesetzlich verbrieft - Angehörige beraten lassen.

Bei der Überführung der Pflegestufen in Pflegegrade muss sich kein Pflegebedürftiger neu begutachten lassen. Die Überleitungsvorschriften sind so gestaltet, dass sich fast alle Betroffenen deutlich besser und keiner schlechter stellt als vorher.

Das Pflegestärkungsgesetz III zielt darauf ab, mehr Beratung und Hilfe dahin zu bringen, wo Pflege sich abspielt: in die Kommunen. Inkrafttreten wird es im Wesentlichen zum 1. Januar 2017. Pflegebedürftige Menschen sollen so lange als möglich in der häuslichen Umgebung bleiben können und selbstbestimmt leben. Außerdem sieht es Regelungen vor, die dafür sorgen, dass häusliche Pflegedienste besser kontrolliert werden.

Insgesamt wurden mit den drei Pflegestärkungsgesetzen die Leistungen in einem Umfang von mehr als 20 Prozent ausgeweitet – das sind gut 5 Milliarden jährlich!


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