Voraussetzung ist
unter anderem ein ausdrücklicher und hinreichend konkreter Antrag
der ersuchenden Behörden. Die Hilfeleistungen für Behörden des
Landes und der Kommunen sind regelmäßig
kosten- beziehungsweise erstattungspflichtig.
Das Auswärtige Amt
(AA), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA) und das Innenministerium
des Landes Baden-Württemberg (IM B-W) haben anlässlich des
Nato-Gipfels 2009 in Straßburg/Kehl bisher 51 Amtshilfeersuchen an
die Bundeswehr gestellt. Davon wurden zwischenzeitlich zehn Anträge
durch die Antragsteller zurückgezogen. 39 Anträge wurden -
teilweise mit Einschränkungen - durch das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) gebilligt. Zwei Anträge werden derzeit noch
geprüft.
Bei den
Amtshilfeersuchen handelt es sich vorrangig um Unterstützungsbedarf
im Bereich des Land- und Lufttransports, des Luftraumschutzes, der
sanitätsdienstlichen Unterstützung, der ABC-Abwehr im Falle
möglicher Großschadensereignisse sowie der Bereitstellung von
Transport-Kfz und Unterkunftsmaterial. Nach jetzigem Planungsstand
werden für direkte Unterstützungsleistungen der Bundeswehr
anlässlich des Nato-Gipfels circa 600 Soldatinnen und Soldaten
sowie zivile Mitarbeiter eingesetzt.