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Unterstützungsleistungen der Bundeswehr beim Nato-Gipfel

Wie alle Behörden des Bundes und der Länder sind auch die Dienststellen der Bundeswehr nach Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz verpflichtet, zu Gunsten anderer Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden Amtshilfe zu leisten.
Voraussetzung ist unter anderem ein ausdrücklicher und hinreichend konkreter Antrag der ersuchenden Behörden. Die Hilfeleistungen für Behörden des Landes und der Kommunen sind regelmäßig kosten- beziehungsweise erstattungspflichtig.
 
Das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg (IM B-W) haben anlässlich des Nato-Gipfels 2009 in Straßburg/Kehl bisher 51 Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt. Davon wurden zwischenzeitlich zehn Anträge durch die Antragsteller zurückgezogen. 39 Anträge wurden - teilweise mit Einschränkungen - durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gebilligt. Zwei Anträge werden derzeit noch geprüft.
 
Bei den Amtshilfeersuchen handelt es sich vorrangig um Unterstützungsbedarf im Bereich des Land- und Lufttransports, des Luftraumschutzes, der sanitätsdienstlichen Unterstützung, der ABC-Abwehr im Falle möglicher Großschadensereignisse sowie der Bereitstellung von Transport-Kfz und Unterkunftsmaterial. Nach jetzigem Planungsstand werden für direkte Unterstützungsleistungen der Bundeswehr anlässlich des Nato-Gipfels circa 600 Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiter eingesetzt.