Unabhängig davon
nehmen Kräfte der Bundeswehr während des oben angebenen
Zeitraums im lageabhängig gebotenen Umfang (zum
Beispiel Feldjägerkräfte zur Unterstützung der militärischen
Bedarfsträger/Kasernenkommandanten in militärischen Liegenschaften
sowie bei Verlegung der zur technischen Amtshilfe vorgesehenen
militärischen Kräfte) ihre originären militärischen Aufgaben wahr.
Die Anzahl der für Unterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr
anlässlich des Nato-Gipfels 2009 zusätzlich in Frankreich
verwendeten Soldaten kann derzeit nicht abschließend beziffert
werden.
Angehörige der
Bundeswehr nehmen aus Anlass des Nato-Gipfels 2009 in Frankreich
keine Hoheitsbefugnisse gegenüber Dritten wahr. Für das Tragen von
Waffen gelten die üblichen nationalen und internationalen
rechtlichen Grundlagen. Der Nato-Gipfel 2009 ändert diese
nicht.
Unabhängig von der
Unterstützung im Rahmen der Amtshilfeersuchen wird die Luftwaffe
ihrer originären subsidiären Dauereinsatzaufgabe zur Wahrung der
Sicherheit im Luftraum mit besonderer Berücksichtigung der
Gefährdungsprognose anlässlich der Großveranstaltung mit
Außenwirkung "Nato-Gipfel 2009" nachkommen.