19 Der Bund hat die Aufgabe, national wertvol- les Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland zu schützen, und trägt Verantwortung für den Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das unrechtmäßig nach Deutschland einge- führt wurde und zurückzugeben ist. Das im Jahr 2016 unter Federführung der BKM novellierte Kulturgutschutzgesetz sieht Ausfuhrbestim- mungen für die Ausfuhr von Kulturgut in den EU-Binnenmarkt sowie – vorgegeben durch eine entsprechende EU-Verordnung – in Nicht- EU-Staaten vor, die dazu dienen, den Abwande- rungsschutz nationalen Kulturgutes zu stärken. Die zuständigen Kulturgutschutzbehörden ha- ben u. a. die Möglichkeit, vor der Ausfuhr eine Eintragung des betreffenden Objektes in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes zu prüfen und somit zu verhindern, dass nationales Kulturgut, dem auch für nachfolgende Genera- tionen eine identitätsstiftende Bedeutung zu- kommt, außer Landes gebracht wird. Verbind- liche Sorgfaltsregelungen und ein Verbot der Einfuhr von Kulturgut, das seinen Herkunfts- staat illegal verlassen hat und nach völkerrecht- lichen Bestimmungen dorthin zurückzugeben wäre, sollen zusätzlich dem illegalen Handel entgegenwirken. Das in Museen aufbewahrte kulturelle Erbe ist einer neuen Bedrohungslage durch Schwerkri- minalität ausgesetzt, wie spektakuläre Raubüber- fälle auf einzelne Museen in der jüngsten Zeit zeigen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, fand in diesem Jahr, gefördert durch die BKM, erstmals eine bundesweite Tagung zum Thema Museumssicherheit statt. Auf der vom Deutschen Museumsbund veranstalteten Konferenz kamen Museumsexperten, Kriminalbeamte, Sicherheits- spezialisten und Vertreter der Versicherungs- branche zusammen, um gemeinsam Empfeh- lungen für den Spagat zwischen Sicherheit und öffentlicher Zugänglichmachung von Museums- beständen zu erarbeiten. Für das kulturelle Erbe ist die Verfügbarkeit in digitaler Form zunehmend von Bedeutung. Mit der Deutschen Digitalen Bibliothek ha- ben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine zentrale nationale Internet-Plattform ge- schaffen, auf der die digitalen Angebote der teil- nehmenden Kultur- und Wissenseinrichtungen für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos zu- gänglich gemacht werden. Seit 2009 fördert der Bund sowohl den Aufbau der Infrastruktur als auch, gemeinsam mit den Ländern, den laufen- den Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek. Die DDB, die im März 2014 mit rund sieben Millionen Objekten online ging, verfügt inzwi- schen über mehr als 34 Millionen Objekte. Die Anzahl der in der DDB vernetzten Objekte gibt Aufschluss über die nachhaltige digitale Zugäng- lichmachung des Kultur- und Wissenserbes in Deutschland und damit über die Anstrengungen Deutschlands zum Erhalt des kulturellen Erbes. In der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeits- strategie ist eine Steigerung von derzeit rund 34 Millionen auf 50 Millionen Objekte bis 2030 als Zielmarke eines eigenen Nachhaltigkeitsindi- kators festgeschrieben.