6. Die Bemühungen um eine
Reduzierung der Emissionen aus Entwaldung und aus der Schädigung
von Wäldern müssen verstärkt werden. Anreiz dazu soll durch die
sofortige Schaffung eines Mechanismus (REDD-plus) geschaffen
werden. Ziel ist die Mobilisierung von finanziellen Quellen bei den
Industriestaaten.
7. Die Kosteneffizienz und
die Verbreitung von Minderungsschritten sollen verstärkt werden.
Entwicklungsländer sollen Anreize erhalten, ihre Entwicklung auf
einem niedrigen Emissionsniveau fortzusetzen.
8. Aufgestockte und
zusätzliche Mittel sowie verbesserter Zugang dazu für
Entwicklungsländer, um verstärkte Minderungsschritte (inklusive
REDD-plus), Anpassung,
Technologieentwicklung, - transfer und Aufbau von Kapazitäten zu
finanzieren. Die Industriestaaten verpflichten sich, neue und
zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Milliarden Dollar in den Jahren
2010 bis 2012 bereitzustellen. Die Mittel für die Anpassung werden
dabei in erster Linie den am wenigsten entwickelten Ländern, den
kleinen Inselstaaten und Afrika zur Verfügung
gestellt.
Für das Jahr 2020 setzen sich die Industriestaaten das Ziel,
gemeinsam 100 Milliarden Dollar bereitzustellen.
Diese Mittel sollen aus öffentlichen und
privaten Quellen zusammenkommen.
9. Ein High-Level-Gremium
soll die Beiträge zur Langfristfinanzierung
beobachten.
10. Ein "Copenhagen Green
Climate Fund" soll eingerichtet werden um Minderung (inklusive
REDD-plus), Anpassung, Aufbau von
Kapazitäten, Technologieentwicklung und -transfer zu
unterstützen.
11. Ein neuer Mechanismus
soll die Entwicklung und den Transfer von Technologie
beschleunigen.
12. Die Umsetzung dieser
Vereinbarung wird bis Ende 2015 überprüft. Maßstab ist dabei auch
das Langfrist-Ziel der Konvention: die Treibhausgaskonzentration
auf einem Niveau zu halten, das das Klima nicht gefährdet.