Startseite

Die Kopenhagener Vereinbarung

Mo, 21.12.2009

6. Die Bemühungen um eine Reduzierung der Emissionen aus Entwaldung und aus der Schädigung von Wäldern müssen verstärkt werden. Anreiz dazu soll durch die sofortige Schaffung eines Mechanismus (REDD-plus) geschaffen werden. Ziel ist die Mobilisierung von finanziellen Quellen bei den Industriestaaten.
 
7. Die Kosteneffizienz und die Verbreitung von Minderungsschritten sollen verstärkt werden. Entwicklungsländer sollen Anreize erhalten, ihre Entwicklung auf einem niedrigen Emissionsniveau fortzusetzen.
 
8. Aufgestockte und zusätzliche Mittel sowie verbesserter Zugang dazu für Entwicklungsländer, um verstärkte Minderungsschritte (inklusive REDD-plus), Anpassung, Technologieentwicklung, - transfer und Aufbau von Kapazitäten zu finanzieren. Die Industriestaaten verpflichten sich, neue und zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Milliarden Dollar in den Jahren 2010 bis 2012 bereitzustellen. Die Mittel für die Anpassung werden dabei in erster Linie den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselstaaten und Afrika zur Verfügung gestellt.
 
Für das Jahr 2020 setzen sich die Industriestaaten das Ziel, gemeinsam 100 Milliarden Dollar bereitzustellen.  Diese Mittel sollen aus öffentlichen und privaten Quellen zusammenkommen.
 
9. Ein High-Level-Gremium soll die Beiträge zur Langfristfinanzierung beobachten.
 
10. Ein "Copenhagen Green Climate Fund" soll eingerichtet werden um Minderung (inklusive REDD-plus),  Anpassung, Aufbau von Kapazitäten, Technologieentwicklung und -transfer zu unterstützen.
 
11. Ein neuer Mechanismus soll die Entwicklung und den Transfer von Technologie beschleunigen.
 
12. Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird bis Ende 2015 überprüft. Maßstab ist dabei auch das Langfrist-Ziel der Konvention: die Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau zu halten, das das Klima nicht gefährdet.