Bundesregierung

 

Die Kopenhagener Vereinbarung

Mo, 21.12.2009
 
25 Staaten, darunter Deutschland, haben in Kopenhagen in der Nacht von Freitag auf Samstag eine Vereinbarung ausgearbeitet. Dieser "Vertrag von Kopenhagen" (Copenhagen accord) wurde allerdings vom Plenum nur zur Kenntnis genommen.
Das Dokument enthält folgende zwölf Punkte:

1. Die langfristige Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel soll verstärkt werden. Das wissenschaftlich fundierte Zwei-Grad-Ziel wird anerkannt. Basis der Zusammenarbeit sind der Gerechtigkeitsgrundsatz und der Kontext nachhaltiger Entwicklung.

2. Der Höhepunkt der globalen wie der nationalen Emissionen soll sobald wie möglich erreicht werden.

3. Die entwickelten Länder sollen angemessene, berechenbare und nachhaltige Finanzquellen, Technologie und Hilfe beim Aufbau von Kapazitäten zur Verfügung stellen, um Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu unterstützen.

4. Die Annex-I-Staaten nach der UN-Klimarahmenkonvention (d. h. die Industriestaaten) verpflichten sich, einzeln oder gemeinsam Emissionsziele bis 2020 umzusetzen. Diese Ziele werden in einem Anhang 1 zum "Copenhagen accord" bis zum 1. Februar 2010 aufgelistet.

5. Nicht-Annex-I-Staaten (d. h. die Entwicklungsländer) setzen Minderungsschritte um, die in einem Anhang 2 bis zum 1. Februar 2010 aufgelistet werden. Die am wenigsten entwickelten Länder unternehmen Schritte freiwillig und mit Unterstützung.
 
Die Entwicklungsländer informieren über ihre Minderungsschritte auf der Basis von Richtlinien, die die Vertragsstaatenkonferenz beschließt. Die Maßnahmen werden im Anhang 2 ergänzt. Minderungsschritte der Nicht-Annex-I-Staaten werden national gemessen, berichtet und überprüft. Alle zwei Jahre sollen die Staaten über die Ergebnisse informieren. Minderungsschritte, für die finanzielle Unterstützung angestrebt wird, werden in einem Register geführt. Diejenigen Maßnahmen, die Unterstützung erhalten, werden im Anhang II aufgeführt. Sie werden auch internationaler Messung, Berichterstattung und Nachprüfung unterworfen.

6. Die Bemühungen um eine Reduzierung der Emissionen aus Entwaldung und aus der Schädigung von Wäldern müssen verstärkt werden. Anreiz dazu soll durch die sofortige Schaffung eines Mechanismus (REDD-plus) geschaffen werden. Ziel ist die Mobilisierung von finanziellen Quellen bei den Industriestaaten.
 
7. Die Kosteneffizienz und die Verbreitung von Minderungsschritten sollen verstärkt werden. Entwicklungsländer sollen Anreize erhalten, ihre Entwicklung auf einem niedrigen Emissionsniveau fortzusetzen.
 
8. Aufgestockte und zusätzliche Mittel sowie verbesserter Zugang dazu für Entwicklungsländer, um verstärkte Minderungsschritte (inklusive REDD-plus), Anpassung, Technologieentwicklung, - transfer und Aufbau von Kapazitäten zu finanzieren. Die Industriestaaten verpflichten sich, neue und zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Milliarden Dollar in den Jahren 2010 bis 2012 bereitzustellen. Die Mittel für die Anpassung werden dabei in erster Linie den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselstaaten und Afrika zur Verfügung gestellt.
 
Für das Jahr 2020 setzen sich die Industriestaaten das Ziel, gemeinsam 100 Milliarden Dollar bereitzustellen.  Diese Mittel sollen aus öffentlichen und privaten Quellen zusammenkommen.
 
9. Ein High-Level-Gremium soll die Beiträge zur Langfristfinanzierung beobachten.
 
10. Ein "Copenhagen Green Climate Fund" soll eingerichtet werden um Minderung (inklusive REDD-plus),  Anpassung, Aufbau von Kapazitäten, Technologieentwicklung und -transfer zu unterstützen.
 
11. Ein neuer Mechanismus soll die Entwicklung und den Transfer von Technologie beschleunigen.
 
12. Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird bis Ende 2015 überprüft. Maßstab ist dabei auch das Langfrist-Ziel der Konvention: die Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau zu halten, das das Klima nicht gefährdet.   
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