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Hilfe für die Opfer des Hochwassers

Zwei Mitarbeiter des THW bei der Hochwasserbekämpfung THW im Hochwassereinsatz Foto: picture alliance / dpa

Die Länder, die von der Hochwasserkatastrophe 2013 betroffen sind, können den Wiederaufbau nicht aus eigener Kraft bewältigen. Darum haben Bund und Länder Maßnahmen beschlossen, um schnelle Hilfe für die betroffenen Menschen zu gewährleisten und um schnell Mittel für den Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung hat auf die Erstattung der Kosten für die über 200.000 eingesetzten Kräfte der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks und der Bundespolizei verzichtet. Sie beteiligt sich darüber hinaus an den Soforthilfeprogrammen der Länder zur Hälfte.

Für die anschließende Aufbauhilfe hat die Bundesregierung einen nationaler Fonds in Höhe von bis zu 8 Milliarden Euro eingerichtet. Der Bund finanziert den Fonds zunächst in voller Höhe mit acht Milliarden Euro vor. Die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro übernimmt der Bund. Die Länder beteiligen sich zur Hälfte an der Finanzierung mit insgesamt 3,25 Milliarden Euro. Sie haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zu erbringen.

Zudem hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre Förderprogramme für hochwassergeschädigte Unternehmen, Privatleute und Kommunen geöffnet und bietet besonders zinsgünstige Konditionen an. Bei Kurzarbeit in Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, übernimmt der Bund die Sozialversicherungsbeiträge. Landwirtschaftliche Betriebe können Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen.

Aber auch die Vorsorge vor künftigen Hochwasserereignissen gilt es zu verbessern. Unter anderem streben Bund und Länder deshalb die Änderung einschlägiger Vorschriften an – mit dem Ziel, die Verfahren für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu beschleunigen und zu vereinfachen.

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