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Bürokratieabbau und bürgerfreundliche Verwaltung

Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen, um die Bürokratiekosten der Wirtschaft im Vergleich zu 2006 um 25 Prozent netto zu senken. Das bringt der Wirtschaft Einsparungen in Höhe von über 12 Milliarden Euro jährlich. Aktuelle Beispiele sind das E-Government-Gesetz, die Vereinfachung des Reisekostenrechts und die Abschaffung der Praxisgebühr.

Zwei Mitarbeiter einer Arztpraxis sortieren Patientenakten In einer Arztpraxis Foto: Burkhard Peter

Moderne Verwaltung: E-Government-Gesetz

Um mehr Bürgernähe zu erreichen, soll die Verwaltung künftig noch besser elektronisch erreichbar sein und Verwaltungsdienstleistungen „aus einer Hand“ anbieten. Das E-Government-Gesetz erleichtert die elektronische Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung.

Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Nach der Strukturreform des Gebührenrechts können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell, einfach und zuverlässig einen Überblick über Gebühren des Bundes verschaffen. Zudem gelten klar berechenbare und verbindliche Vorgaben für die Berechnung der Gebühren. Dadurch wird es in Zukunft mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Gebührenrecht geben.

Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt

Mit dem Bundesmeldegesetz, das am 1. Mai 2015 in Kraft tritt, werden die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser geschützt und die Bürokratiekosten erheblich reduziert.

Einheitliche Behördennummer 115

In immer mehr Regionen funktioniert die 115: Rund 300 Kommunen und 88 Bundesbehörden nehmen inzwischen an der einheitlichen Behördennummer teil. Mit dem Beitritt Mecklenburg-Vorpommerns zur Verwaltungsvereinbarung finanzieren derzeit zwölf Länder den Verbund. Über 26 Millionen Bürgerinnen und Bürger können die 115 bereits anwählen.

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