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Arbeitsmarkt

In Deutschland sind mehr Menschen erwerbstätig denn je.
Im Jahresdurchschnitt 2012 waren es mehr als 41 Millionen Beschäftigte – der höchste Stand seit der Wiedervereinigung. Entsprechend niedrig ist die Arbeitslosenquote mit durchschnittlich 7,6 Prozent. Arbeitslose haben gute Chancen, einen Job zu bekommen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist die niedrigste im europäischen Vergleich.

Experten im Gespräch in einem Blockheizkraftwerk Experten im Gespräch in einem Blockheizkraftwerk Foto: Judith Affolter

Fachkräftesicherung

Dem drohenden Fachkräftemangel wirkt die Bundesregierung konkret entgegen: Die Beschäftigungsverordnung regelt, dass Fachkräfte mit Berufsabschluss aus Nicht-EU-Staaten leichter zuwandern können. Fachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss können prüfen lassen, ob er mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist.

Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium sowie die Arbeitsagentur haben eine Kampagne gestartet, die helfen soll, Menschen, die derzeit nicht erwerbstätig sind, zu aktivieren – etwa Ältere, Frauen, Arbeitslose und Ausländer. Im Portal der Fachkräfteoffensive im Internet finden Bürger sowie Unternehmen dazu Informationen. Ausländische Fachkräfte können sich auf der Internetseite www.make-it-in-germany.com über Möglichkeiten informieren, in Deutschland zu arbeiten. Die Bundesregierung bilanziert die Fachkräftestrategie in jährlichen Fortschrittsberichten.

Anerkennungsgesetz

Das Anerkennungsgesetz erleichtert vielen Menschen den Weg in eine Beschäftigung, die ihren Qualifikationen entspricht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2012 wurden bereits rund 30.000 Anträge auf Anerkennung gestellt – die meisten erfolgreich.

Hochqualifizierten-Richtlinie: Blaue Karte EU

Mit der „Blauen Karte EU“ erhalten Akademiker aus Drittstaaten seit dem 1. August 2012 einen leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und derzeit mindestens 46.400 Euro pro Jahr verdienen.

Wegfall Freizügigkeitsbescheinigung

Seit Anfang 2013 ist die sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger abgeschafft. Erforderlich ist nur noch eine Anmeldung bei den deutschen Meldebehörden.

Mindestlöhne

In zwölf Branchen mit insgesamt über vier Millionen Arbeitnehmern sind inzwischen Mindestlöhne festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, und die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für verbindlich erklärt. Bei Schornsteinfegern gibt es einen Mindestlohn für Auszubildende.

Höhere Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte


Seit dem 1. Januar 2013 gilt eine erhöhte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte. Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro, für Midijobber von 800 auf 850 Euro. Minijob-Verhältnisse sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Förderung der beruflichen Mobilität

Jugendliche aus EU-Staaten, die - wie Griechenland oder Spanien – von der Finanzkrise besonders stark betroffen sind, können in Deutschland eine Ausbildung aufnehmen oder im Beruf arbeiten. Das Sonderprogramm zur Förderung der beruflichen Mobilität ausbildungsinteressierter Jugendlicher und arbeitsloser junger Fachkräfte aus Europa räumt dafür Hemmnisse aus dem Weg. Bis 2016 stehen bis zu 140 Millionen Euro zur Verfügung, vorrangig für Sprachkurse.

Die Pilotinitiative „Dein erster EURES-Job“ fördert eine grenzüberschreitende Tätigkeit im EU-Raum. Auf Antrag gibt es einen Zuschuss von bis zu 300 Euro für ein Bewerbungsgespräch, bei Arbeitsaufnahme maximal 900 Euro für Sprachkurse. Kleine und mittlere Unternehmen können für Neueinstellungen für mindestens sechs Monate bis zu 900 Euro beantragen. 2013 sollen so 5.000 junge Erwachsene einen Arbeitsplatz finden.

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