Bundesregierung

 

Europäische Wirtschaftspolitik

 

Die Neubelebung des Binnenmarktes

 
Der Europäische Binnenmarkt ist Kern der Europäischen Integration und Garant für Wachstum und Wohlstand in Europa. Der Europäische Binnenmarkt bietet Privatpersonen, Verbrauchern und Unternehmen in der gesamten EU den direkten Zugang zu einem Markt mit 27 Staaten und 480 Millionen Menschen. Er steht für den "freien Verkehr" von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU. Dies bedeutet, dass EU-Bürger im gesamten EU-Raum leben, arbeiten und studieren können.
 
Um den Binnenmarkt neu zu beleben, hat die EU-Kommission im April 2011 ein Maßnahmenbündel vorgeschlagen, das sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bis zum 20. Jahrestag des Binnenmarktes 2012 umsetzen will. Dieses Bündel besteht aus zwölf Leitinitiativen, etwa zur Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes, zu Steuerfragen, zu geistigen Eigentumsrechten, zu Dienstleistungen im Binnenmarkt, zum Online-Handel und zum öffentlichen Auftragswesen. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass das Paket die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes und das Vertrauen der Unternehmen und Bürger stärkt.
 

Mittelstands-Monitor für EU-Vorhaben

 
99,8 Prozent aller Unternehmen in der EU sind kleine und mittlere Unternehmen. Ihre Tätigkeit ist in zunehmendem Maße von europäischen Vorgaben geprägt. Die Bundesregierung setzt sich daher auf europäischer Ebene dafür ein, dass alle Bereiche mittelstandsfreundlich gestaltet werden. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, sich über die zahlreichen Vorhaben der EU ausreichend zu informieren und sich in Brüssel einzubringen.
 
Die Bundesregierung hat deshalb Anfang 2011 einen Mittelstands-Monitor für EU-Vorhaben eingerichtet. Dieser gibt einen Überblick über zukünftige mittelstandsrelevante Vorhaben der Europäischen Kommission und dient dazu, alle Beteiligten auf EU-Ebene für den Mittelstand zu sensibilisieren.