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Europäische Wirtschaftspolitik
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Die Neubelebung des Binnenmarktes
Der Europäische Binnenmarkt ist Kern der Europäischen
Integration und Garant für Wachstum und Wohlstand in Europa. Der
Europäische Binnenmarkt bietet Privatpersonen, Verbrauchern und
Unternehmen in der gesamten EU den direkten Zugang zu einem Markt
mit 27 Staaten und 480 Millionen Menschen. Er steht für den "freien
Verkehr" von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital
innerhalb der EU. Dies bedeutet, dass EU-Bürger im gesamten EU-Raum
leben, arbeiten und studieren können.
Um den Binnenmarkt neu zu beleben, hat die EU-Kommission im
April 2011 ein Maßnahmenbündel vorgeschlagen, das sie gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bis zum 20.
Jahrestag des Binnenmarktes 2012 umsetzen will. Dieses Bündel
besteht aus zwölf Leitinitiativen, etwa zur Verbesserung des
unternehmerischen Umfeldes, zu Steuerfragen, zu geistigen
Eigentumsrechten, zu Dienstleistungen im Binnenmarkt, zum
Online-Handel und zum öffentlichen Auftragswesen. Dabei kommt es
vor allem darauf an, dass das Paket die Wettbewerbsfähigkeit des
Binnenmarktes und das Vertrauen der Unternehmen und Bürger
stärkt.
Mittelstands-Monitor für EU-Vorhaben
99,8 Prozent aller Unternehmen in der EU sind kleine und
mittlere Unternehmen. Ihre Tätigkeit ist in zunehmendem Maße von
europäischen Vorgaben geprägt. Die Bundesregierung setzt sich daher
auf europäischer Ebene dafür ein, dass alle Bereiche
mittelstandsfreundlich gestaltet werden. Gerade kleinere und
mittlere Unternehmen haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten,
sich über die zahlreichen Vorhaben der EU ausreichend zu
informieren und sich in Brüssel einzubringen.
Die Bundesregierung hat deshalb Anfang 2011 einen
Mittelstands-Monitor für EU-Vorhaben eingerichtet. Dieser gibt
einen Überblick über zukünftige mittelstandsrelevante Vorhaben der
Europäischen Kommission und dient dazu, alle Beteiligten auf
EU-Ebene für den Mittelstand zu sensibilisieren.
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