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Entwicklungszusammenarbeit
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Rahmen der deutschen
Entwicklungspolitik
Foto: Bundeswehr / Martin Stollberg Die
Bundesregierung orientiert sich in ihrer Entwicklungszusammenarbeit
an den acht Millenniumsentwicklungszielen der Vereinten Nationen:
Die internationale Staatengemeinschaft hat im Jahr 2000
beschlossen, bis 2015 den Anteil der extrem armen und hungernden
Menschen an der Weltbevölkerung zu halbieren, Grundschulbildung für
alle Kinder weltweit zu gewährleisten, Gleichberechtigung zu
fördern, die Gesundheits- und Wasserversorgung in
Entwicklungsländern zu verbessern, die Umwelt zu schützen und eine
globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung
einzugehen.
Entwicklungspolitik dient auch deutschen Interessen: Als
führende Exportnation profitieren wir davon, wenn in anderen
Ländern der Lebensstandard steigt. Konflikte in anderen Ländern,
globale Umweltzerstörung und Klimawandel gefährden auch die
Menschen in Deutschland.
Die Bundesregierung hat daher die Mittel für
Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2010 trotz der angespannten
Haushaltslage weiter erhöht: um 256 Mio. Euro auf nunmehr 6,07
Milliarden Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 4,4 Prozent
gegenüber 2009. Die Bundesregierung möchte die Mittel wirksamer
einsetzen. Dazu will sie die Durchführungsorganisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit reformieren und ihre Kräfte
bündeln.
Bilaterale Zusammenarbeit
Afghanistan ist eine der größten Herausforderungen für die
friedliche Entwicklung unserer Welt. Die Bundesregierung hat daher
ihr entwicklungspolitisches Engagement im Norden des Landes
deutlich erhöht, wo Deutschland auch militärische Verantwortung
trägt. Die Bundesregierung folgt hier dem Konzept der vernetzten
Sicherheit.
Deutschland wird weiterhin eng mit Schwellenländern
zusammenarbeiten, um gemeinsam globale Herausforderungen wie den
Klimaschutz zu bewältigen. Dies entspricht dem Ansatz der
Bundesregierung: Schwellenländer sind Partner für eine nachhaltige
Gestaltung der Globalisierung.
Schwerpunkt Bildung und
Gesundheit
Um die Fähigkeiten und Freiheiten der Menschen zu erweitern,
liegen die Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
den Bereichen Bildung und Gesundheit, ländliche Entwicklung und
gute Regierungsführung. Kirchen, Nichtregierungsorganisationen und
politische Stiftungen können gerade in denjenigen Ländern
Strukturen aufbauen, in denen eine Zusammenarbeit mit dem Staat
wegen korrupter oder undemokratischer Regime unmöglich ist. Die
Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit der nichtstaatlichen
Organisationen hat die Bundesregierung deutlich
erhöht.
Nachhaltiges
Wirtschaftswachstum
Die Bundesregierung stärkt auch die Zusammenarbeit mit der
deutschen Wirtschaft. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum in den
Partnerländern ist der beste Weg, Einkommen für die Menschen vor
Ort zu schaffen und so Armut zu bekämpfen. Die deutsche Wirtschaft,
gerade die mittelständischen Unternehmen, investieren bereits in
großem Umfang in Schwellen- und Entwicklungsländern und schaffen so
Arbeitsplätze und Perspektiven.
Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft
darin, ihre Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern
sozial verantwortlich und umweltverträglich zu gestalten und so ein
nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern.
Um wirtschaftliche Chancen für einzelne Menschen sowie kleine
und mittlere Unternehmen in den Entwicklungsländern zu schaffen,
gehören Mikrokredite zu den wichtigsten Instrumenten. Zugleich
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Entwicklungsländern einen
besseren Zugang zu internationalen Märkten zu verschaffen. So
engagiert sich Deutschland für einen entwicklungsorientierten
Abschluss der Welthandelsrunde der WTO und für den Abbau von
schädlichen Agrarexportsubventionen.
Menschenrechte und
Entwicklungspolitik
Gute Regierungsführung und die Wahrung der Menschenrechte
sind Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Die
Bundesregierung hat daher im Juni 2010 eine Offensive
"Entwicklungspolitik setzt auf Menschenrechte" gestartet, an der
Vertreter von Entwicklungspolitik, Nichtregierungsorganisationen,
Kirchen, Wissenschaft und Wirtschaft teilnehmen. Die zentrale Rolle
der Menschenrechte als Leitprinzip der deutschen
Entwicklungspolitik soll hierdurch gestärkt werden.
Zivilgesellschaftliche Organisationen erhalten für ihre
Menschenrechtsarbeit zusätzliche Mittel.
Humanitäre Hilfe
Bei dem Erdbeben in Haïti am 12.1.2010 kamen über 220.000
Menschen ums Leben, schätzungsweise 300.000 Menschen wurden
verletzt. Die VN bezeichnete das Erdbeben als "größte Katastrophe
in der Geschichte der Vereinten Nationen". Die deutsche humanitäre
Hilfe für die Erdbebenopfer in Haïti beläuft sich auf etwa 237 Mio.
Euro. Deutschland hat Haïti bereits 2009 alle bilateralen Schulden
erlassen. Am Wiederaufbau beteiligt sich Deutschland mit 39,4
Millionen Euro.
Starke Monsunregenfälle haben seit dem 22. Juli
sintflutartige Überschwemmungen in weiten Teilen Pakistans
ausgelöst. Nach offiziellen Angaben sind rund 15 Millionen Menschen
von den Überschwemmungen direkt oder mittelbar betroffen. Nach
aktuellen Schätzungen sind davon bis zu 10 Millionen Menschen auf
humanitäre Hilfe angewiesen.
Die Bundesregierung hat sofort reagiert und bereitgestellten
Summen kontinuierlich dem Bedarf angepasst. Sie stellt bilateral
insgesamt 25 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in Pakistan
bereit.
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