WEBVTT

00:00:00.578 --> 00:00:08.053
Anspruchsberechtigte und zuständige Stelle

00:00:09.053 --> 00:00:15.301
Wann habe ich Anspruch auf „Wohngeld Plus“?

00:00:16.052 --> 00:00:23.572
Wenn Sie ein geringes Einkommen beziehen,
können Sie das neue Wohngeld Plus erhalten.

00:00:24.322 --> 00:00:29.013
Was bedeutet „geringes Einkommen“?

00:00:29.263 --> 00:00:42.013
Es bedeutet, dass Ihr Einkommen nur knapp
oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

00:00:42.763 --> 00:00:54.012
Sie haben also keinen Anspruch auf Bürgergeld,
aber nur sehr wenig Geld zur Verfügung.

00:00:55.013 --> 00:01:04.713
Zu den Anspruchsberechtigten zählen
vor allem Familien und Alleinerziehende

00:01:04.813 --> 00:01:12.713
sowie Seniorinnen und Senioren
mit kleinen Einkommen.

00:01:13.513 --> 00:01:21.563
Diese können mit Hilfe des Zuschusses
ihre wirtschaftliche Sicherung

00:01:21.613 --> 00:01:26.582
bewahren und angemessen 
und familiengerecht wohnen.

00:01:27.262 --> 00:01:34.283
Dabei ist es egal, ob sie zur Miete oder
im eigenen Wohneigentum wohnen.

00:01:36.013 --> 00:01:41.360
Manche Haushalte sind mit
dem neuen Wohngeldbezug

00:01:41.384 --> 00:01:47.513
nicht mehr auf Bürgergeld
oder Sozialhilfe angewiesen.

00:01:48.263 --> 00:01:59.363
Viele weitere, die bisher knapp die Grenze
für den Wohngeldanspruch überschritten hatten,

00:01:59.463 --> 00:02:06.031
können nun erstmals oder wieder
mit Wohngeld entlastet werden.

00:02:07.032 --> 00:02:11.514
Wo kann ich Wohngeld beantragen?

17
00:02:12,532 --> 00:02:21,032
Suchen Sie das in Ihrem Wohnort
zuständige Wohngeldamt.

00:02:21.513 --> 00:02:27.762
Je nachdem, wo Sie wohnen
ist das in der Gemeinde-,

00:02:28.263 --> 00:02:33.284
Stadt-, Amts- oder
Kreisverwaltung zu finden.

00:02:34.014 --> 00:02:44.782
Dort erhalten Sie die Antragsformulare
und umfassende Beratung.

