WEBVTT

00:00:05.183 --> 00:00:10.865
Der Heizkostenzuschuss II muss
nicht beantragt werden.

00:00:10.865 --> 00:00:18.068
Er wird im Winter 2022/2023
automatisch ausgezahlt.

00:00:18.068 --> 00:00:24.864
Die auszahlende Stelle ist entweder die
Wohngeldstelle oder die zuständige Stelle

00:00:24.864 --> 00:00:31.317
für die Ausbildungshilfe,
z. B. Studierendenwerk oder BAföG-Amt.

00:00:31.317 --> 00:00:39.595
Der Zuschuss wird einmalig als Pauschale
auf das Konto der jeweiligen

00:00:39.595 --> 00:00:45.135
anspruchsberechtigten Person überwiesen.

