WEBVTT

00:00:05.952 --> 00:00:16.170
Im Kooperationsplan werden konkrete Schritte und
Bedarfe auf dem Weg zu einer neuen Arbeit festgelegt.

00:00:16.170 --> 00:00:24.115
Der Kooperationsplan wird ab dem 1. Juli 2023
gemeinsam von der hilfebedürftigen Person und

00:00:24.115 --> 00:00:31.361
der Fachkraft im Jobcenter entwickelt.

00:00:31.361 --> 00:00:40.214
Eine Eingliederungsvereinbarung gibt
es ab Juli nicht mehr.

