WEBVTT

00:00:05.040 --> 00:00:12.112
Ab dem 1. Juli 2023 gelten
höhere Freibeträge beim Einkommen:

00:00:12.112 --> 00:00:19.366
Einkommen zwischen 520 und 1.000 € werden
mit 30 % freigestellt,

00:00:19.366 --> 00:00:26.363
also nur noch 70 % des Einkommens werden
bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt.

00:00:26.363 --> 00:00:31.612
Auch die Freibeträge für junge Menschen erhöhen sich:

00:00:31.612 --> 00:00:38.865
Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie von
Studierenden bis zu einer Höhe von 520 € sind freigestellt.

00:00:38.865 --> 00:00:46.846
Für Auszubildende gelten höhere
Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.

