WEBVTT

00:00:05.476 --> 00:00:16.614
Jede hilfebedürftige Person erhält durch das
Bürgergeld einen fixen monatlichen Pauschalbetrag.

00:00:16.614 --> 00:00:29.362
Hiermit kann sie ihre Kosten für Ernährung, Bekleidung,
Körperpflege, Möbel und Strom decken und

00:00:29.362 --> 00:00:44.115
an sozialen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen.
Dieser Betrag heißt „Regelbedarf“.

00:00:44.115 --> 00:00:54.365
Ab 1. Januar 2023 beträgt der Regelbedarf für einen
alleinstehenden Erwachsenen 502 €,

00:00:54.365 --> 00:00:59.865
das sind 53 € mehr als vorher.

00:00:59.865 --> 00:01:08.615
Wenn wichtige Güter wie Lebensmittel,
Kleidung und Energie teurer werden,

00:01:08.615 --> 00:01:12.116
wird der Regelbedarf angehoben.

00:01:12.116 --> 00:01:20.037
Früher wurde die Anpassung an
die Teuerungsrate rückwirkend vorgenommen.

00:01:20.037 --> 00:01:28.548
Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt
eine vorausschauende Anpassung.

