WEBVTT

00:00:11.460 --> 00:00:18.361
Nach Beginn des Angriffskriegs Russlands auf
die Ukraine im Februar 2022 hat in Deutschland

00:00:18.361 --> 00:00:24.362
– wie auch weltweit –
eine Energiekrise eingesetzt.

00:00:24.362 --> 00:00:30.372
Die Bundesregierung möchte die Bürgerinnen
und Bürger mit den hohen Preissteigerungen

00:00:30.372 --> 00:00:36.111
im Energiebereich nicht allein lassen.

00:00:36.111 --> 00:00:47.113
Steigende Energiekosten belasten Menschen mit
geringem oder gar keinem Einkommen besonders stark.

00:00:47.113 --> 00:00:54.862
Davon sind oft auch Studierende
sowie Fachschülerinnen und Fachschüler betroffen.

00:00:54.862 --> 00:01:05.613
Sie erhalten deshalb - auf Antrag – eine Einmalzahlung
für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.

00:01:05.613 --> 00:01:12.612
Von der Energiepreispauschale können
knapp drei Millionen Studierende und

00:01:12.612 --> 00:01:21.112
450.000 Schülerinnen und Schüler in
Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.

00:01:29.729 --> 00:01:38.761
Berechtigt sind:
- Studierende

00:01:38.761 --> 00:01:43.363
Schülerinnen und Schüler
in Fachschulklassen,

00:01:43.363 --> 00:01:49.362
deren Besuch eine berufsqualifizierende
Berufsausbildung voraussetzt,

00:01:49.362 --> 00:01:52.862
Schülerinnen und Schüler in
Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen,

00:01:52.862 --> 00:02:00.573
die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang
einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie

00:02:00.573 --> 00:02:11.362
Schülerinnen und Schüler in
vergleichbaren Bildungsgängen.

00:02:21.229 --> 00:02:26.112
Sie bekommen die Pauschale nur einmalig.

00:02:26.112 --> 00:02:36.362
Sie müssen die Pauschale beantragen
(mehr Informationen hierzu später).

00:02:36.362 --> 00:02:44.862
Sollten Sie einkommensabhängige
Sozialleistungen (z. B. das Bürgergeld,

00:02:44.862 --> 00:02:53.613
ehemals ALG II, auch bekannt unter Hartz IV,
Sozialhilfe, Wohngeld o.ä.) beziehen,

00:02:53.613 --> 00:03:00.111
so wird die Energiepreispauschale
nicht angerechnet.

00:03:00.111 --> 00:03:07.612
Von der Pauschale werden keine anteiligen
Beiträge für die Sozialversicherung

00:03:07.612 --> 00:03:14.380
(= Krankenversicherung, Pflegeversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Altersabsicherung) abgezogen.

00:03:14.380 --> 00:03:20.824
Die Pauschale muss nicht versteuert werden.

00:03:30.697 --> 00:03:39.611
Sie müssen am 1.12.2022 an einer Hochschule
in Deutschland immatrikuliert bzw.

00:03:39.611 --> 00:03:44.363
an einer Berufsfachschule angemeldet sein.

00:03:53.862 --> 00:03:57.612
Der Bund hat nicht von allen Studierenden und
Fachschülerinnen / Fachschülern die nötigen Daten

00:03:57.612 --> 00:04:02.862
für eine Auszahlung (z.B. Bankverbindung).

00:04:02.862 --> 00:04:07.363
Deshalb müssen Sie selber einen Antrag
auf die Energiepreispauschale stellen,

00:04:07.363 --> 00:04:13.003
damit Ihre Daten und Ihre
Bankverbindung vorliegen.

00:04:13.003 --> 00:04:21.749
Der Antrag kann digital auf einer speziell dafür
eingerichteten Antragsplattform eingereicht werden.

00:04:21.749 --> 00:04:32.862
Diese Plattform wird vom Bund finanziert
und z. Zt. noch von Bund und Ländern erarbeitet.

00:04:32.862 --> 00:04:38.112
Die Auszahlung der Energiepreispauschale
an Studierende und Fachschüler/innen

00:04:38.112 --> 00:04:42.492
soll so schnell wie möglich erfolgen.

