WEBVTT

00:00:07.048 --> 00:00:14.112
Nach Beginn des Angriffskriegs Russlands
auf die Ukraine im Februar 2022 hat in Deutschland

00:00:14.112 --> 00:00:21.112
- wie auch weltweit –
eine Energiekrise eingesetzt.

00:00:21.112 --> 00:00:29.115
Die Bundesregierung möchte die Bürgerinnen
und Bürger mit den hohen Preissteigerungen

00:00:29.115 --> 00:00:32.308
im Energiebereich nicht allein lassen.

00:00:32.308 --> 00:00:38.862
Darum erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die einkommensteuerpflichtig beschäftigt sind,

00:00:38.862 --> 00:00:46.862
bereits im September 2022 eine einmalige
Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

00:00:46.862 --> 00:00:52.361
Wenn Sie nicht sicher sind,
ob Sie die Einmalzahlung erhalten haben,

00:00:52.361 --> 00:01:03.112
schauen Sie einfach auf Ihre Lohnabrechnung
des Arbeitgebers für den Monat September 2022.

00:01:03.112 --> 00:01:15.611
Selbstständige wurden unterstützt, indem
ihre Steuervorauszahlung einmalig gesenkt wurde.

00:01:15.611 --> 00:01:23.362
Die Energiepreispauschale ist sozial ausgestaltet,
das bedeutet, dass Menschen mit geringeren

00:01:23.362 --> 00:01:32.352
Einkünften mehr von ihr profitieren,
als Menschen mit hohen Einkünften.

00:01:32.352 --> 00:01:40.612
Denn: Die Energiepreispauschale ist
steuerpflichtig.

00:01:40.612 --> 00:01:47.612
Wer viel Geld verdient und somit viele
Steuern zahlt, behält netto weniger

00:01:47.612 --> 00:01:51.362
von der Energiepreispauschale übrig.

00:01:51.362 --> 00:01:56.433
Aber wer sehr wenig verdient und
darum eine geringere Steuerlast hat,

00:01:56.433 --> 00:02:03.003
dessen Anteil der Energiepreispauschale ist höher.

