WEBVTT

00:00:23.002 --> 00:00:38.863
Wenn Sie Ihrem Energieversorger eine Einzugsermächtigung
(auch Lastschriftverfahren genannt) erteilt haben,

00:00:38.863 --> 00:00:47.365
er also jeden Monat automatisch die Kosten für Gas
oder Fernwärme von Ihrem Konto abzieht,

00:00:47.365 --> 00:00:51.688
dann müssen Sie nichts weiter tun.

00:00:51.688 --> 00:00:59.952
Ihr Energieversorger wird im Dezember
kein Geld von Ihnen einziehen.

00:00:59.952 --> 00:01:05.349
Falls doch, muss er Ihnen den Betrag
später wieder zurückerstatten.

00:01:10.488 --> 00:01:23.112
Wenn Sie Ihre monatlichen Energiekosten
per Dauerauftrag zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten:

00:01:23.112 --> 00:01:30.614
a) Sie setzen den Dauerauftrag für den Monat Dezember aus,
zahlen also kein Geld an Ihren Energieversorger.

00:01:30.614 --> 00:01:39.467
b) Sie lassen Ihren Dauerauftrag weiterlaufen,
das Geld für Dezember wird an Ihren Energieversorger bezahlt.

00:01:39.447 --> 00:01:44.363
In diesem Fall bekommen Sie das zu viel
überwiesene Geld später mit

00:01:44.363 --> 00:01:49.467
der Jahresabrechnung für 2022 wieder zurück.

00:01:53.971 --> 00:02:05.091
Wenn Sie Ihre monatlichen Energiekosten per Überweisung zahlen,
gibt es zwei Möglichkeiten:

00:02:05.091 --> 00:02:10.964
a) Sie überweisen für den Monat Dezember
kein Geld an Ihren Energieversorger.

00:02:10.964 --> 00:02:19.000
b) Sie überweisen für den Monat Dezember
das Geld an Ihren Energieversorger.

00:02:19.000 --> 00:02:24.115
In diesem Fall bekommen Sie das
zu viel überwiesene Geld

00:02:24.115 --> 00:02:27.353
später mit der Jahresabrechnung
für 2022 wieder zurück.

