WEBVTT

00:00:08.667 --> 00:00:16.297
Die Wärmeversorgungsunternehmen bekommen
für den Monat Dezember 2022

00:00:16.297 --> 00:00:24.369
das Geld für Gas oder Fernwärme vom Bund.
Darum dürfen sie von ihren Kundinnen

00:00:24.369 --> 00:00:30.613
und Kunden keine Zahlung anfordern.
Entweder verzichten sie auf den

00:00:30.613 --> 00:00:36.615
Lastschrifteinzug für Gas- bzw.
Fernwärme im Dezember oder

00:00:36.615 --> 00:00:43.114
sie nehmen die Zahlung zwar an,
leisten aber eine direkte Rückzahlung

00:00:43.114 --> 00:00:47.131
an die Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination
aus beiden Elementen ist möglich.

00:00:47.132 --> 00:00:58.571
Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten
in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

