WEBVTT

00:00:04.404 --> 00:00:13.113
Seit dem 19.11.2022 gibt es das
Gesetz zur Dezember-Soforthilfe.

00:00:13.114 --> 00:00:19.864
Es beinhaltet einen Energie-Rabatt
für Bürgerinnen und Bürger,

00:00:19.866 --> 00:00:24.365
Unternehmen, soziale Einrichtungen
und Bildungseinrichtungen,

00:00:24.365 --> 00:00:29.365
die mit Gas oder
Fernwärme heizen.

00:00:29.365 --> 00:00:33.616
Das bedeutet, dass
Bundesmittel bereitgestellt werden,

00:00:33.616 --> 00:00:37.866
um für Entlastung zu sorgen.

00:00:37.866 --> 00:00:46.114
Wer genau von der Dezember-Soforthilfe
profitiert, wird in dem Video

00:00:46.114 --> 00:00:54.260
"Wer hat Anspruch auf den
Dezember-Abschlag?" erklärt.

00:00:54.260 --> 00:00:58.866
Im Monat Dezember 2022
müssen Bürgerinnen und Bürger,

00:00:58.866 --> 00:01:02.614
soziale Einrichtungen,
Bildungseinrichtungen und

00:01:02.614 --> 00:01:04.612
kleine und mittelständische
Unternehmen ihre Kosten für

00:01:04.612 --> 00:01:09.566
Gas und Fernwärme
nicht selber bezahlen,

00:01:09.567 --> 00:01:14.520
sondern einmalig in
diesem Monat übernimmt

00:01:14.520 --> 00:01:19.361
der Bund alle Kosten und bezahlt sie
an die Wärmeversorgungsunternehmen.

00:01:19.361 --> 00:01:22.616
Weil der Abschlag im Dezember also
nicht selbst gezahlt werden muss,

00:01:22.616 --> 00:01:26.616
heißt es „Dezember-Abschlag“.

00:01:26.616 --> 00:01:31.352
Im Jahr 2023 kommt dann die
Gaspreisbremse, die für uns alle

00:01:31.352 --> 00:01:35.860
weitere Entlastung bringt.

00:01:35.860 --> 00:01:39.652
In den folgenden
Videos wird erklärt,

00:01:39.653 --> 00:01:46.115
wie die Dezember-Soforthilfe
funktioniert, wie Sie sie erhalten

00:01:46.115 --> 00:01:53.016
und wer genau
Anspruch darauf hat.

