WEBVTT

00:00:06.903 --> 00:00:13.336
Das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland sieht

00:00:13.360 --> 00:00:20.551
für das Amt des Bundeskanzlers
eine starke Position vor:

00:00:21.953 --> 00:00:27.175
So hat der Bundeskanzler
nach Artikel 64 Grundgesetz

00:00:27.199 --> 00:00:34.361
das Recht, das Bundeskabinett zu bilden.

00:00:36.042 --> 00:00:45.512
Der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten
die Kandidatinnen und Kandidaten

00:00:45.612 --> 00:00:56.317
für die Ministerämter vor, und damit
die Mitglieder des Bundeskabinetts.

00:00:58.501 --> 00:01:04.553
Auf gleiche Weise ist die Entlassung
der Bundesminister möglich.

00:01:06.053 --> 00:01:15.019
Außerdem hat der Bundeskanzler den Vorsitz im
Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen.

00:01:20.919 --> 00:01:24.524
Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG)
bestimmt der Bundeskanzler die

00:01:24.548 --> 00:01:34.419
Richtlinien der Regierungspolitik
und trägt dafür die Verantwortung.

00:01:35.669 --> 00:01:48.169
Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe
eines Rahmens für das Regierungshandeln,

00:01:49.169 --> 00:01:56.418
den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.

00:01:57.418 --> 00:02:05.769
Innerhalb der von dem Bundeskanzler bestimmten
Richtlinien leitet jeder Bundesminister

00:02:05.770 --> 00:02:10.518
seinen Geschäftsbereich selbstständig 
und unter eigener Verantwortung.

00:02:12.812 --> 00:02:17.707
Diese Arbeitsweise
heißt Ressortprinzip.

00:02:22.758 --> 00:02:32.669
Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte
der Bundesregierung nach einer

00:02:32.670 --> 00:02:44.632
vom Bundeskabinett beschlossenen und vom
Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

00:02:45.132 --> 00:02:52.031
Er trägt die Regierungsverantwortung
gegenüber dem Bundestag.

00:02:53.820 --> 00:03:03.819
Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen,
die zwei oder mehrere Parteien eingehen,

00:03:03.832 --> 00:03:12.282
 um über eine Mehrheit im Bundestag zu verfügen.

00:03:12.781 --> 00:03:21.606
Innerhalb dieser Regierungskoalition
ist der Bundeskanzler an die Absprachen

00:03:21.606 --> 00:03:30.207
mit den Regierungspartnern gebunden,
will er das Bündnis nicht unnötig belasten.

00:03:35.032 --> 00:03:46.381
Der Bundeskanzler entscheidet auch über seine
Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Artikel 69 GG).

00:03:47.611 --> 00:03:54.782
Dieses Amt übernimmt eine
Bundesministerin oder ein Bundesminister.

00:03:56.032 --> 00:04:05.132
Handelt es sich um eine Koalitionsregierung,
wird gewöhnlich ein Parteimitglied

00:04:05.132 --> 00:04:10.132
des Regierungspartners zur Stellvertreterin
oder zum Stellvertreter ernannt.

00:04:11.881 --> 00:04:32.082
Im Verteidigungsfall besitzt der Bundeskanzler die Befehls-
und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Artikel 115b GG).

00:04:37.132 --> 00:04:45.404
Mithilfe der Vertrauensfrage kann
sich der Bundeskanzler vergewissern,

00:04:45.405 --> 00:04:51.419
ob seine Politik vom Bundestag
unterstützt wird (Artikel 68 GG).

00:04:52.816 --> 00:05:01.282
Findet der Antrag keine mehrheitliche
Zustimmung der Abgeordneten, kann der

00:05:01.382 --> 00:05:08.605
Bundeskanzler dem Bundespräsidenten
die Auflösung des Parlaments vorschlagen.

00:05:09.382 --> 00:05:16.862
Dieses Recht erlischt jedoch, wenn
der Bundestag mit der Mehrheit seiner

00:05:16.862 --> 00:05:23.354
Mitglieder eine neue Bundeskanzlerin
oder einen neuen Bundeskanzler wählt.

