WEBVTT

00:00:06.261 --> 00:00:17.359
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler
sowie den Bundesministerinnen und -ministern.

00:00:19.512 --> 00:00:29.012
Zusammen bilden sie das
Bundeskabinett (Artikel 62 Grundgesetz).

00:00:30.763 --> 00:00:37.261
Den Vorsitz im Bundeskabinett
führt der Bundeskanzler.

00:00:37.864 --> 00:00:57.012
Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesministerinnen
und Bundesminister sowie deren Ressorts.

00:00:57.611 --> 00:01:03.975
Er unterbreitet dem Bundespräsidenten
einen verbindlichen Vorschlag

00:01:03.999 --> 00:01:09.962
für die Ernennung oder Entlassung
der Ministerinnen und Minister.

00:01:16.103 --> 00:01:18.610
Koalition bedeutet:

00:01:18.761 --> 00:01:30.862
Zwei oder mehrere im Bundestag
vertretene Parteien, die gemeinsam

00:01:30.862 --> 00:01:43.512
über die Mehrheit der Abgeordneten
verfügen, gehen ein Bündnis ein.

00:01:44.362 --> 00:01:54.212
Gemeinsam bilden sie eine Koalition, die
Bundesregierung ist dann eine Koalitionsregierung.

00:01:55.862 --> 00:02:04.112
Kommt es zu einer Koalitionsregierung,
so sind der Kabinettsbildung

00:02:04.112 --> 00:02:14.762
in der Regel Verhandlungen über die
Koalitionsvereinbarungen vorausgegangen.

00:02:16.012 --> 00:02:28.612
Dabei wird das Regierungsprogramm
zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt.

00:02:30.761 --> 00:02:41.462
Bei seinen Vorschlägen für ein
Kabinett einer Koalitionsregierung ist

00:02:41.513 --> 00:02:49.464
der Bundeskanzler politisch an die
Koalitionsvereinbarungen gebunden.

00:02:57.512 --> 00:03:05.262
Die Anzahl der Ministerinnen und Minister
ist im Grundgesetz nicht festgelegt.

00:03:06.512 --> 00:03:14.512
Während der Amtszeit einer
Bundesregierung kann es durch

00:03:14.512 --> 00:03:24.012
die Neubesetzung von Ministerämtern zur
Umbildung des Bundeskabinetts kommen.

00:03:25.011 --> 00:03:35.761
Das Bundeskabinett spielt in der
Praxis des Regierens eine wichtige Rolle.

00:03:36.512 --> 00:03:47.711
Es tritt regulär jeden Mittwoch unter dem
Vorsitz des Bundeskanzlers zur Beratung zusammen.

00:03:48.362 --> 00:03:55.512
Ist der Bundeskanzler
verhindert, leitet seine

00:03:55.562 --> 00:04:01.262
Stellvertreterin oder sein
Stellvertreter die Kabinettssitzung.

00:04:02.261 --> 00:04:12.012
In den Sitzungen beraten und
beschließen der Bundeskanzler und

00:04:12.012 --> 00:04:26.011
die Kabinettsmitglieder gemeinsam die
nächsten Vorhaben der Bundesregierung.

00:04:26.612 --> 00:04:38.262
Das sind zum Beispiel
Gesetzentwürfe, Verordnungen,

00:04:38.262 --> 00:04:48.058
Initiativen, Aktionsprogramme,
Berichte und der Bundeshaushalt.

00:04:49.461 --> 00:05:02.362
Das Bundeskabinett ist beschlussfähig, einschließlich
des Bundeskanzlers (oder seines Vertreters)

00:05:02.362 --> 00:05:10.111
die Hälfte der Bundesministerinnen
und Bundesminister anwesend ist.

00:05:15.962 --> 00:05:24.512
Das Grundgesetz unterscheidet drei wichtige
Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung:

00:05:26.012 --> 00:05:31.761
das Kanzler-, das Kollegial-
und das Ressortprinzip.

00:05:32.012 --> 00:05:41.762
Sie regeln den Umgang und
die Arbeitsteilung im Kabinett.

00:05:43.762 --> 00:05:56.011
Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die
Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

00:05:56.562 --> 00:06:05.012
Das bedeutet: Er leitet die
Geschäfte der Bundesregierung.

00:06:06.512 --> 00:06:19.361
Grundlage hierfür ist eine vom
Kabinett beschlossene Geschäftsordnung.

00:06:20.012 --> 00:06:24.012
Diese wird vom Bundespräsidenten genehmigt.

00:06:26.262 --> 00:06:34.011
Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler
sowie Ministerinnen und Minister gemeinsam,

00:06:34.112 --> 00:06:44.262
wenn über Angelegenheiten von allgemeiner
politischer Bedeutung diskutiert wird.

00:06:44.612 --> 00:06:58.261
Bei Meinungsverschiedenheiten ist der
Kanzler allerdings Erster unter Gleichen.

00:06:58.862 --> 00:07:04.670
Das bedeutet:
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen

00:07:04.671 --> 00:07:11.112
den Ministerinnen oder Ministern ist
der Bundeskanzler der Schlichter.

00:07:11.761 --> 00:07:19.611
Das Kabinett muss schließlich
mit Mehrheit entscheiden.

00:07:21.511 --> 00:07:33.012
Nach dem Ressortprinzip leitet jede Ministerin und jeder
Minister seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung.

00:07:33.610 --> 00:07:43.612
So darf der Bundeskanzler nicht ohne weiteres in
die Befugnisse seiner Minister "hineinregieren".

00:07:44.611 --> 00:07:52.261
Zugleich muss jede Ministerin und
jeder Minister allerdings darauf achten,

00:07:52.262 --> 00:08:01.612
Entscheidungen innerhalb des vom Kanzler
 vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen.

00:08:02.761 --> 00:08:11.011
Ministerinnen und Minister können sich jedoch
anderweitig eine starke Stellung schaffen:

00:08:11.611 --> 00:08:22.012
durch eigene Leistung, geschickten
Umgang mit der Öffentlichkeit oder

00:08:22.931 --> 00:08:31.366
starken Rückhalt bei parlamentarischen
oder außerparlamentarischen Kräften.

