1 00:00:00,801 --> 00:00:03,553 Die Heizkostenkomponente 2 00:00:04,804 --> 00:00:10,305 Um die steigenden Energiekosten bewältigen zu können, 3 00:00:10,805 --> 00:00:19,854 erhalten Wohngeldberechtigte seit Januar 2023 eine neue Heizkostenkomponente. 4 00:00:20,304 --> 00:00:23,805 Diese beträgt 2,00 Euro pro Quadratmeter. 5 00:00:24,363 --> 00:00:28,262 Sie wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. 6 00:00:29,012 --> 00:00:42,263 Überprüft wird sie erstmalig im Januar 2024 bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes. 7 00:00:42,513 --> 00:00:53,015 So bekommen Wohngeldberechtigte die Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können. 8 00:00:54,515 --> 00:01:00,763 Für das Jahr 2022 gab es zwei Mal einen Heizkostenzuschuss – 9 00:01:01,763 --> 00:01:07,515 siehe hierzu die Videos zum Thema Heizkostenzuschuss. 10 00:01:09,014 --> 00:01:13,763 Die ebenfalls neue Klimakomponente soll dazu dienen, 11 00:01:14,763 --> 00:01:24,312 anteilig Kosten für eine energetische Gebäudesanierung o.ä. zu übernehmen.