1 00:00:23,002 --> 00:00:38,863 Wenn Sie Ihrem Energieversorger eine Einzugsermächtigung (auch Lastschriftverfahren genannt) erteilt haben, 2 00:00:38,863 --> 00:00:47,365 er also jeden Monat automatisch die Kosten für Gas oder Fernwärme von Ihrem Konto abzieht, 3 00:00:47,365 --> 00:00:51,688 dann müssen Sie nichts weiter tun. 4 00:00:51,688 --> 00:00:59,952 Ihr Energieversorger wird im Dezember kein Geld von Ihnen einziehen. 5 00:00:59,952 --> 00:01:05,349 Falls doch, muss er Ihnen den Betrag später wieder zurückerstatten. 6 00:01:10,488 --> 00:01:23,112 Wenn Sie Ihre monatlichen Energiekosten per Dauerauftrag zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten: 7 00:01:23,112 --> 00:01:30,614 a) Sie setzen den Dauerauftrag für den Monat Dezember aus, zahlen also kein Geld an Ihren Energieversorger. 8 00:01:30,614 --> 00:01:39,467 b) Sie lassen Ihren Dauerauftrag weiterlaufen, das Geld für Dezember wird an Ihren Energieversorger bezahlt. 9 00:01:39,447 --> 00:01:44,363 In diesem Fall bekommen Sie das zu viel überwiesene Geld später mit 10 00:01:44,363 --> 00:01:49,467 der Jahresabrechnung für 2022 wieder zurück. 11 00:01:53,971 --> 00:02:05,091 Wenn Sie Ihre monatlichen Energiekosten per Überweisung zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten: 12 00:02:05,091 --> 00:02:10,964 a) Sie überweisen für den Monat Dezember kein Geld an Ihren Energieversorger. 13 00:02:10,964 --> 00:02:19,000 b) Sie überweisen für den Monat Dezember das Geld an Ihren Energieversorger. 14 00:02:19,000 --> 00:02:24,115 In diesem Fall bekommen Sie das zu viel überwiesene Geld 15 00:02:24,115 --> 00:02:27,353 später mit der Jahresabrechnung für 2022 wieder zurück.